Ausländeranliegen

Die Ausländerbehörde erteilt und verlängert auf Antrag die Aufenthaltserlaubnis für bestimmte Aufenthaltszwecke.
Wichtige Änderung bei der Erstellung von Pass- und Ausweisfotos seit dem 1. Mai 2025
Seit dem 1.Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Diese dürfen künftig nur noch digital erstellt und direkt an die Behörden übermittelt werden.
Was bedeutet das für Sie?
Ihr digitales Passfoto können Sie entweder:
- Direkt vor Ort in der Behörde gegen eine Gebühr aufnehmen lassen oder
- bei einem Fotografen (Fotostudio) anfertigen lassen, der über einen gesicherten Cloud-Zugang zur Behörde verfügt.
Eine Liste bereits angebundener Fotostudios finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/
Studium
- Antrag (PDF / 304,6 KB) auf Erteilung eines Aufenthaltstitel
- Immatrikulationsbescheinigung
- Wohnraumbestätigung (PDF / 194,5 KB)
Erwerbstätigkeit
völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
- Antrag (PDF / 304,6 KB) auf Erteilung eines Aufenthaltstitel
- Wohnraumbestätigung (PDF / 194,5 KB)
- Antrag auf Ausstellung/Verlängerung eines Reiseausweises (PDF / 153 KB)
Familiennachzug
- Antrag (PDF / 304,6 KB) auf Erteilung eines Aufenthaltstitel
- Antrag (PDF / 270,4 KB) auf Verpflichtungserklärung
- Wohnraumbestätigung (PDF / 194,5 KB)
- Arbeits- und Verdienstbescheinigung (PDF / 213,5 KB)
Erteilung der Niederlassungserlaubnis
Besuchervisa für Personen aus den Erdbebengebieten
Generell gelten die allgemeinen Vorgaben für die Erteilung eines Besuchervisums. Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Einladung einer Person muss der Antrag – bestehend aus Verpflichtungserklärung (PDF / 270,4 KB), der Belehrung (PDF / 53,8 KB) und dem Merkblatt (PDF / 226,2 KB) – vollständig ausgefüllt werden. Es werden eine Arbeitgeberbescheinigung (PDF / 17,8 KB) sowie die letzten 3 Lohnabrechnungen benötigt. Zur besseren Bearbeitung für Rückfragen ist die Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse im Antragsformular hilfreich.
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann nur von demjenigen erfolgen, der das Einkommen bezieht. Dieses muss ausreichen, um die Gäste während des Aufenthalts unterhalten zu können. Grundsätzlich ist für jeweils eine Person eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Ausgenommen hiervon sind Ehepartner und minderjährige Kinder. Sie können gemeinsam in einem Formular angegeben werden. Ein Besuchsvisum wird längstens für 90 Tage ausgestellt und vermittelt kein Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt im Bundesgebiet.
Zur Bearbeitung Ihres Antrags schicken Sie uns die vollständigen Unterlagen an auslaenderamt@kornwestheim.de. Nach Antragsprüfung werden wir uns mit Ihnen zwecks eines Termins in Verbindung setzen.
Die Ausländerbehörde beurkundet Verpflichtungserklärungen (PDF / 270,4 KB)(Merkblatt (PDF / 226,2 KB)), die Personen abgeben, die visumspflichtige ausländische Staatsangehörige einladen möchten. Sie überwacht die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen. Bei unrechtmäßigem Aufenthalt leitet sie die Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung ein. Für die Einbürgerung (PDF / 928,9 KB) nach §10 Staatsangehörigkeitsgesetz können Sie sich an das Landratsamt Ludwigsburg wenden. Den Antrag auf Einbürgerung finden Sie bereits hier (PDF / 232,7 KB).