Wahlen

Hier finden Sie alle Informationen zu den anstehenden Wahlen in Kornwestheim. 

Kommunalwahlen 2024

Die Kommunalwahl in Baden-Württemberg findet am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Die Öffentliche Bekanntmachung dieser Wahl vom 8. Februar 2024 finden Sie hier (95,6 KB). Gleichzeitig finden auch die Europawahl sowie die Wahl der Regionalversammlung statt.

Alle wichtigen Informationen rund um diese vier Wahlen finden Sie in unserem nachfolgenden FAQ:

Wann findet die Wahl statt und wer wird gewählt?

In Baden-Württemberg finden am Sonntag, 9. Juni 2024, gleich vier Wahlen statt: Neben der Europawahl und der Wahl der Regionalversammlung werden auch der Kreistag sowie der Gemeinderat mit seinen 26 Mitgliedern im Rahmen der Kommunalwahlen gewählt.

Wer ist wahlberechtigt?

Bei der Gemeinderatswahl sind alle deutschen Staatsangehörigen und EU-Bürgerinnen und -bürger (Unionsbürgerinnen und -bürger), die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Kornwestheim haben, wahlberechtigt. Bei der Kreistagswahl muss der Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten im Kreis bestehen. Bei der Wahl der Regionalversammlung dürfen Unionsbürger nicht wählen.

Neu ist: Für die Europawahl wurde das Wahlalter in Deutschland erstmals auf 16 Jahre gesenkt. Hier dürfen Deutsche, die ihre (Haupt-) Wohnung seit mindestens drei Monaten in Deutschland haben sowie Unionsbürger/-innen und im Ausland lebende Deutsche auf Antrag wählen. Sie sind nicht sicher, ob Sie wahlberechtigt sind? Gerne gibt Ihnen das Bürgerbüro unter 07154-202-8040 Auskunft.

Ich habe eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Was mache ich damit?

Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie über:

  • die Wahl, für die Sie wahlberechtigt sind,
  • den Wahltag und Wahlzeitraum,
  • Ihre Wählernummer und den Wahlbezirk (Wahllokal),
  • die Wahllokale, die barrierefrei (rollstuhlgerecht) sind.

Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung, Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätsausweis und Ihre ausgefüllten Stimmzettel (Gemeinderats-,  Kreistags- und Regionalwahl) in Ihr Wahllokal mit. Dies beschleunigt den Ablauf im Wahllokal.

Was mache ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

Sollten Sie bis zum 19. Mai 2024 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro im Rathaus, Jakob-Sigle Platz 1, 70806 Kornwestheim. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Nummer 07154-202-8040.

Ich habe Stimmzettel erhalten, obwohl ich keine Briefwahl beantragt habe. Was soll ich damit tun?

Sie bekommen zirka zehn Tage vor der Wahl die Stimmzettel der Gemeinderats- und Kreistagswahl zusammen mit einem Merkblatt mit Hinweisen zur Stimmabgabe. Auch der Stimmzettel für die Wahl der Regionalversammlung wird zugestellt. Machen Sie bitte von der Möglichkeit Gebrauch, die Stimmzettel zu Hause auszufüllen und folgen Sie dabei den Hinweisen auf dem Merkblatt und auf den Stimmzetteln.

Bringen Sie die ausgefüllten Stimmzettel, die Wahlbenachrichtigung, Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätsausweis bitte zur Wahl in Ihr Wahllokal mit. Sie erhalten dort für die Stimmabgabe die amtlichen Stimmzettelumschläge. Die Stimmzettel zur Europawahl erhalten Sie am Wahlsonntag in Ihrem Wahllokal, sofern Sie zur Europawahl wahlberechtigt sind.

Ich habe mich bei der Stimmabgabe verschrieben bzw. ich habe meine Stimmzettel verlegt. Kann ich trotzdem im Wahllokal wählen?

Im Wahllokal werden weitere Stimmzettel vorgehalten.

Ich habe meine Wahlbenachrichtigung verlegt. Kann ich trotzdem im Wahllokal wählen?

Sie können Ihre Stimmabgabe auch ohne Wahlbenachrichtigung vornehmen, sofern Sie im richtigen Wahllokal sind. Dieses können Sie im Vorfeld im Bürgerbüro 07154-202-8040 erfragen. In diesem Fall ist Ihr Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätsausweis zur Vorlage im Wahllokal zwingend notwendig.

Wie viele Stimmen habe ich?

Bei der Wahl zur Regionalversammlung und der Europawahl haben Sie eine Stimme. Bei der Wahl des Gemeinderats hingegen 26 Stimmen – das entspricht der Anzahl der Stadträtinnen und Stadträte im Kornwestheimer Gemeinderat. Für die Kreistagswahl haben Sie fünf Stimmen.

Wie kann ich meine Stimmen vergeben?

Bei der Gemeinderatswahl können Sie alle Stimmen einer Partei oder einer Wählervereinigung geben. In diesem Fall geben Sie einfach deren Liste ohne weitere Kennzeichnung ab. Sollte eine Liste weniger als 26 Kandidateninnen oder Kandidaten enthalten, würden Sie einen Teil der Stimmen ungenutzt lassen.

Sie können einem Kandidaten oder einer Kandidatin bis zu drei Stimmen geben (kumulieren), insgesamt haben Sie 26 Stimmen. Wenn Sie auf einem Stimmzettel eine oder mehrere Stimmen abgegeben haben (durch Kennzeichnung Kreuz oder Zahl 1-3) und weitere Kandidaten von dieser Liste (Partei, Wählervereinigung) wählen möchten, müssen Sie diese ebenfalls kennzeichnen (§19 Kommunalwahlgesetz, positive Kennzeichnungspflicht).

Sie können auf die von Ihnen ausgesuchte(n) Liste(n) Kandidateninnen und Kandidaten anderer Listen übertragen (panaschieren). Auch diesen Personen können Sie bis zu drei Stimmen geben. Insgesamt dürfen jedoch nicht mehr als 26 Stimmen vergeben werden.

Bei der Kreistagswahl haben Sie insgesamt fünf Stimmen zu vergeben. Hier können Sie ebenfalls Ihre Stimmen kumulieren und panaschieren.

Bei der Regionalwahl und der Europawahl haben Sie jeweils eine Stimme zu vergeben.

Wichtiger Hinweis: Änderungen der Wahlvorschläge sind nicht erlaubt. Sie führen dazu, dass Ihre Stimme ungültig wird. Es dürfen also keine Streichungen von Personen vorgenommen werden. Auch das Hinzufügen von Kommentaren oder Vorbehalten ist nicht zulässig.

Was muss ich am Wahltag beachten?

Nehmen Sie am Wahltag, 9. Juni 2024, Ihre Wahlbenachrichtigung, Ihre ausgefüllten Stimmzettel (Gemeinderats-, Kreistags- und Regionalwahl) sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. den Identitätsausweis ins Wahllokal mit. Anhand der Wahlbenachrichtigung können die Wahlhelferinnen und -helfer kontrollieren, ob Sie sich im richtigen Wahllokal befinden.

Sollten Sie Ihre Stimmzettel für die Kommunalwahlen und die Regionalwahl nicht erhalten oder vergessen haben, erhalten Sie diese im Wahllokal.

Für die Kommunalwahlen und die Wahl der Regionalversammlung erhalten Sie im Wahllokal für die jeweilige Wahl einen passenden Umschlag. In der Wahlkabine kuvertieren Sie Ihre Stimmzettel in den farblich entsprechenden Umschlag. Danach begeben Sie sich zur Wahlurne, legen Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Ausweis oder Reisepass bzw. Identitätsausweis vor und werfen, nachdem Ihre Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt wurde, die Umschläge und den gefalteten Stimmzettel in die entsprechende Wahlurne. Diese sind ebenfalls farblich gekennzeichnet.

Wann sind die Wahllokale geöffnet?

Die Wahllokale sind am Sonntag, 9. Juni 2024, jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Kann ich auch wählen, wenn ich am Wahltag verhindert bin? Wie funktioniert die Briefwahl?

Die Briefwahlunterlagen können Sie online beantragen. Sobald der Link hierfür aktiviert ist, werden Sie ihn an dieser Stelle finden.

Die wahlberechtigte Person gibt über den Link seine Antragsdaten (mit Wahlbezirk und Wählernummer) ein. Alternativ kann mit einem Smartphone der QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gescannt und so direkt der vorausgefüllte Antrag geöffnet werden. Der Verwendung von Cookies muss zugestimmt werden, bei Verwendung des QR-Codes muss noch das Geburtsdatum ergänzt werden. In beiden Fällen brauchen Sie ihre Wahlbenachrichtigung. Die Briefwahlunterlagen werden dann binnen weniger Tage zugestellt, jedoch startet der Versand erst nach dem Erhalt der Stimmzettel. Dies wird voraussichtlich nicht vor Freitag, 7. Mai 2024, der Fall sein.

Ab Dienstag, 14. April 2024, können Sie persönlich im Wahlbüro des Bürgerbüros (Zimmer 003) die Briefwahlunterlagen abholen und gegebenenfalls sofort wählen. Bitte hierzu am Aufrufterminal ein Ticket ziehen. Wer sich für diesen Weg entscheidet, sollte seine Wahlbenachrichtigung mitbringen. Eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro, Zimmer 003, im Rathaus ist bis Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr, möglich.

Ich möchte den Wahlscheinantrag für eine andere Person stellen. Geht das?

Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt oder dessen Unterlagen in Empfang nimmt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Hierzu bitte auch die Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung unterschreiben und ausfüllen.

Was passiert, wenn ich kurzfristig erkrankt bin?

Im Falle einer nachgewiesenen, plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines noch bis 15:00 Uhr am Wahltag direkt im Bürgerbüro, Zimmer 003, durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.

Damit Ihre Stimme zählt, ist es ganz besonders wichtig, dass Sie die im unteren Teil des Wahlscheins vorgedruckte eidesstattliche Versicherung ausfüllen und unterschreiben. Ansonsten wird der Wahlbrief vom Briefwahlvorstand zurückgewiesen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurücksenden. Der Wahlbriefumschlag muss spätestens am Wahltag bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Die roten und gelben Wahlbriefumschläge können Sie im Rathaus, Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim, abgeben oder in jeden öffentlichen Briefkasten der Deutschen Post AG einwerfen. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch die Deutsche Post AG portofrei versandt. Sendungen durch andere Postunternehmer und Sendungen aus dem Ausland müssen Sie frankieren.

Weitere Informationen zur Briefwahl gibt es im Wahlbüro des Bürgerbüros und unter der Telefonnummer 07154-202-8040.

Wie erfahre ich vom Wahlergebnis?

Das vorläufige Ergebnis wird auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.

Wo finde ich weitere Informationen zu den Wahlen?

Weitere Informationen und Videos zu den Wahlen finden Sie bei der Landeszentrale für politische Bildung, bei der Bundeswahlleiterin und beim Landesjugendring Baden-Württemberg

Schöffenwahl in Kornwestheim

Die Bewerbungsphase für die Wahl der Schöff/-innen der Amtsperiode 2024 bis Ende 2028 in Kornwestheim ist beendet. Kornwestheimerinnen und Kornwestheimer konnten bis zum 2. April 2023 ihre Bewerbung einreichen.

Die Stadtverwaltung prüft derzeit die abgegebenen Bewerbungen, erstellt die Vorschlagslisten sowie die Vorlage für die Beschlussfassung des Gemeinderats.

Personen, die sich bislang noch nicht beworben haben, können für die Aufnahme in die Vorschlagslisten aufgrund des notwendigen zeitlichen Vorlaufs für die Erstellung der Gemeinderatsvorlage leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Persönliche Voraussetzungen für das Schöffenamt

  • Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen
  • soziales Verständnis
  • Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
  • logisches Denkvermögen und Gespür
  • Gerechtigkeitssinn
  • Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen
  • Kommunikations- und Dialogfähigkeit
  • Durchsetzungsvermögen

Im Schöffenamt sollen alle Gruppen der Bevölkerung unabhängig von sozialer Stellung, Beruf, Alter und Geschlecht vertreten sein.

Außerdem müssen die Schöffinnen und Schöffen gesundheitlich in der Lage sein, auch mehrstündigen Verhandlungen aufmerksam zu folgen. Für die Amtstätigkeit hat sie der Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freizustellen. Die Schöff/-innen sollen nicht mehr als zwölf Mal im Jahr zu Sitzungen herangezogen werden, eine Sitzung kann allerdings mehrere Fortsetzungstermine haben. Im Ausnahmefall kann das bedeuten, dass der/die Schöff/-in über mehrere Monate wöchentlich an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen muss (z.B. in Schwurgerichts- oder Wirtschaftssachen).

Ausschlussgründe

Personen,

  • die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden,
  • gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • die in Vermögensverfall geraten sind,
  • die einen Justizberuf ausüben, z.B. Beamt/-innen der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwält/-innen, Notar/-innen, gerichtliche Vollstreckungs- und Polizeivollzugsbeamt/-innen, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer/-innen,
  • die Religionsdiener/-innen und/oder Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen sind, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind,
  • die hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeitende des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren,
  • die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben (vgl. § 44a Deutsches Richtergesetz) oder
  • die bei Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2024) noch nicht 25 Jahre alt sind oder das 70. Lebensjahr bereits vollendet haben

dürfen das Schöffenamt nicht ausüben.

Der Bewerbungsbogen steht hier (435,5 KB) zum Download bereit und kann ausgedruckt oder per E-Mail bis 2. April 2023 bei der Stadtverwaltung Kornwestheim, z. Hd. Frau Tremmel von der Stabsstelle Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, abgegeben werden.

Weitere Informationen

Vergangene Wahlen

Landtagswahl 2021

Die Ergebnisse zu den Landtagswahlen in Kornwestheim finden Sie unter diesem Link

Gemeinderatswahl 2019

Die Wahlbeteiligung an der Gemeinderatswahl in Kornwestheim lag bei 55,84 %

Die neue Sitzverteilung im Gemeinderat mit insgesamt 26 Sitzen:
CDU 24,48% 6 Sitze
SPD 18,40% 5 Sitze
Grüne 22,14% 6 Sitze
Freie Wähler 19,75% 5 Sitze
Die Linke 4,36% 1 Sitz
FDP 10,87% 3 Sitze

Kreistagswahl 2019

Die Wahlbeteiligung an der Kreistagswahl in Kornwestheim lag bei 55,61 %

Die prozentuale Stimmenverteilung:
CDU 25,66%
SPD 18,65%
Grüne 19,75%
Freie Wähler 16,81%
Die Linke 4,83%
FDP 9,75%
AFD 4,56%

Europawahl 2019

Die Wahlbeteiligung an der Europawahl in Kornwestheim lag bei 63,75 %.

Regionalwahl 2019

Die Wahlbeteiligung an der Regionalwahl in Kornwestheim lag bei 62,31 %

Kontakt

Frau Susanne Bartmann

Leitung Team Bürgerbüro

Telefon 07154 202-8036
Gebäude Rathaus
Raum 004
Aufgaben
  • Pass- und Ausweiswesen
  • Meldewesen
  • Statistik
  • Wahlorganisation