Wahlen

Hier finden Sie alle Informationen zu den anstehenden Wahlen in Kornwestheim. 

Kommunalwahlen 2024

Die Kommunalwahl in Baden-Württemberg findet am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. 

Ab den Kommunalwahlen 2014 dürfen in Baden-Württemberg 16-jährige wählen. Um die Jugendlichen über das Wahlrecht, den Wahlvorgang und ihre Einflussmöglichkeiten zu informieren wurde speziell für die Kommunalwahlen 2014 von der Landeszentrale für politische Bildung (LpB) und dem Landesjugendring Baden-Württemberg e.V. auf Landesebene zur Wahlrechtsänderung das Bündnis "Wählen ab 16" gebildet. Auf der Homepage finden Jugendliche und auch alle anderen Wählerinnen und Wähler nützliche Hinweise.

Wie lange läuft die Bewerbungsfrist?

Kandidat/-innen, die sich um das Oberbürgermeisteramt bewerben möchten, können dies vom 4. März 2023 (0:00 Uhr) bis zum 30. Mai 2023 (18:00 Uhr). Die Stellenausschreibung finden Sie hier (1,439 MB). Am 31. Mai 2023 tagt der Gemeindewahlausschuss. Er stellt an diesem Tag fest, welche Bewerber/-innen die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen und damit zur Wahl zugelassen werden.

Wer ist wahlberechtigt?

Personen, die

  • am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit oder jene eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union haben
  • mindestens 16 Jahre alt sind
  • und ihren (Haupt-)Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Kornwestheim haben.

Für Rückkehrer/-innen, die durch einen Wegzug aus Kornwestheim ihr Bürgerrecht nach §12 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden‐Württemberg (GemO) verloren haben, aber vor Ablauf von drei Jahren wieder nach Kornwestheim zugezogen sind gilt die vorgenannte Drei-Monatsfrist nicht. Sie haben die Möglichkeit, sich bis zum 21. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Bürgermeister/-innen und Beigeordnete erwerben das Bürgerrecht mit ihrem Amtsantritt.

Ich habe eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Was mache ich damit?

Auf der Wahlbenachrichtigung sind Ihre Wählernummer, Ihr Wahlbezirk und Ihr Wahllokal sowie der Zeitpunkt der Wahl aufgeführt. Bitte bringen Sie diese Bescheinigung gemeinsam mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätsausweis zu Ihrem Wahllokal mit. Sollten Sie bis Anfang Juni 2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich beim Bürgerbüro vor Ort oder telefonisch unter der Nummer 07154-202-8040.

Ich finde meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr. Kann ich trotzdem wählen?

Sie können Ihre Stimmabgabe auch ohne Wahlbenachrichtigung vornehmen, sofern Sie im richtigen Wahllokal sind. Zwingend notwendig ist hierfür jedoch Ihr Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätsausweis.

Wie viele Stimmen habe ich?

Jede/-r Wähler/-in hat eine Stimme.

Wie kann ich meine Stimme vergeben?

Auf Ihrem Stimmzettel (89,6 KB) setzen Sie bitte hinter dem Namen des Bewerbers oder der Bewerberin, den oder die Sie wählen möchten, ein Kreuz. Alternativ können Sie Ihre Wahl anderweitig ausdrücklich und eindeutig kennzeichnen. Das Streichen anderer Kandidat/-innen reicht dafür jedoch nicht aus. Sie können auch eine andere wählbare Person wählen, indem Sie deren Namen und weitere Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung der entsprechenden Person in die freie Zeile eintragen.

Hinweis: Änderungen der Wahlvorschläge sind nicht erlaubt. Sie führen dazu, dass Ihre Stimme ungültig wird. Auch das Hinzufügen von Kommentaren oder Vorbehalten lässt Ihre Stimme ungültig werden.

Wie sieht der Stimmzettel aus?

Hier (89,6 KB) finden Sie einen Muster-Stimmzettel. 

Wie läuft die Wahl ab?

Kommen Sie am Wahltag, 25. Juni 2023, mit Ihrer Wahlbenachrichtigung sowie Ihrem Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätsausweis zwischen 8:00 und 18:00 Uhr ins Wahllokal. Die Wahlhelfer/-innen werden kontrollieren, ob Sie sich im richtigen Wahllokal befinden. Nachdem Ihre Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt wurde, werfen Sie den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Jede wahlberechtigte Person kann nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, frühestens ab dem 23. Mai 2023, die Briefwahl online über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder unter folgendem Link beantragen https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08118046

Bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Wahl am 25. Juni 2023 ist es grundsätzlich möglich, gleichzeitig auch Briefwahlunterlagen für eine eventuell notwendige Neuwahl am 9. Juli 2023 zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass der Versand der Unterlagen erst ab dem 5. Juni 2023 möglich ist.

Auch mit der zugestellten Wahlbenachrichtigung könne Sie schriftlich die Briefwahl beantragen oder alternativ persönlich im Wahlbüro des Bürgerbüros die Briefwahlunteralgen abholen und gegebenenfalls sofort wählen. Hierzu bitte die Wahlbenachrichtigung mitbringen. Das Briefwahlbüro ist ab dem 12. Juni 2023 geöffnet.

Kann ich für eine andere Person Briefwahl beantragen?

An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlscheine und Briefwahlunterlagen ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Dies kann durch Vorlage einer Generalvollmacht oder einer Vollmacht in allen behördlichen Angelegenheiten geschehen.

Bitte die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung zur Antragsstellung mitbringen.

Was muss ich bei der Briefwahl ansonsten beachten?

Damit Ihre Stimme zählt, ist es ganz besonders wichtig, dass Sie die im unteren Teil des Wahlscheins vorgedruckte eidesstattliche Versicherung ausfüllen und unterschreiben. Ansonsten wird der Wahlbrief vom Briefwahlvorstand zurückgewiesen. Bitte achten Sie außerdem darauf, Ihre Unterlagen rechtzeitig zurückzusenden. Der Wahlbriefumschlag muss spätestens am Wahltag bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Die roten Wahlbriefumschläge können Sie im Rathaus (Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim) abgeben oder in jeden öffentlichen Briefkasten der Deutschen Post AG einwerfen. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch die Deutsche Post AG portofrei versandt. Sendungen durch andere Postunternehmer und Sendungen aus dem Ausland müssen Sie frankieren.

Schöffenwahl in Kornwestheim

Die Bewerbungsphase für die Wahl der Schöff/-innen der Amtsperiode 2024 bis Ende 2028 in Kornwestheim ist beendet. Kornwestheimerinnen und Kornwestheimer konnten bis zum 2. April 2023 ihre Bewerbung einreichen.

Die Stadtverwaltung prüft derzeit die abgegebenen Bewerbungen, erstellt die Vorschlagslisten sowie die Vorlage für die Beschlussfassung des Gemeinderats.

Personen, die sich bislang noch nicht beworben haben, können für die Aufnahme in die Vorschlagslisten aufgrund des notwendigen zeitlichen Vorlaufs für die Erstellung der Gemeinderatsvorlage leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Persönliche Voraussetzungen für das Schöffenamt

  • Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen
  • soziales Verständnis
  • Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
  • logisches Denkvermögen und Gespür
  • Gerechtigkeitssinn
  • Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen
  • Kommunikations- und Dialogfähigkeit
  • Durchsetzungsvermögen

Im Schöffenamt sollen alle Gruppen der Bevölkerung unabhängig von sozialer Stellung, Beruf, Alter und Geschlecht vertreten sein.

Außerdem müssen die Schöffinnen und Schöffen gesundheitlich in der Lage sein, auch mehrstündigen Verhandlungen aufmerksam zu folgen. Für die Amtstätigkeit hat sie der Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freizustellen. Die Schöff/-innen sollen nicht mehr als zwölf Mal im Jahr zu Sitzungen herangezogen werden, eine Sitzung kann allerdings mehrere Fortsetzungstermine haben. Im Ausnahmefall kann das bedeuten, dass der/die Schöff/-in über mehrere Monate wöchentlich an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen muss (z.B. in Schwurgerichts- oder Wirtschaftssachen).

Ausschlussgründe

Personen,

  • die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden,
  • gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • die in Vermögensverfall geraten sind,
  • die einen Justizberuf ausüben, z.B. Beamt/-innen der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwält/-innen, Notar/-innen, gerichtliche Vollstreckungs- und Polizeivollzugsbeamt/-innen, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer/-innen,
  • die Religionsdiener/-innen und/oder Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen sind, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind,
  • die hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeitende des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren,
  • die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben (vgl. § 44a Deutsches Richtergesetz) oder
  • die bei Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2024) noch nicht 25 Jahre alt sind oder das 70. Lebensjahr bereits vollendet haben

dürfen das Schöffenamt nicht ausüben.

Der Bewerbungsbogen steht hier (435,5 KB) zum Download bereit und kann ausgedruckt oder per E-Mail bis 2. April 2023 bei der Stadtverwaltung Kornwestheim, z. Hd. Frau Tremmel von der Stabsstelle Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, abgegeben werden.

Weitere Informationen

Vergangene Wahlen

Landtagswahl 2021

Die Ergebnisse zu den Landtagswahlen in Kornwestheim finden Sie unter diesem Link

Gemeinderatswahl 2019

Die Wahlbeteiligung an der Gemeinderatswahl in Kornwestheim lag bei 55,84 %

Die neue Sitzverteilung im Gemeinderat mit insgesamt 26 Sitzen:
CDU 24,48% 6 Sitze
SPD 18,40% 5 Sitze
Grüne 22,14% 6 Sitze
Freie Wähler 19,75% 5 Sitze
Die Linke 4,36% 1 Sitz
FDP 10,87% 3 Sitze

Kreistagswahl 2019

Die Wahlbeteiligung an der Kreistagswahl in Kornwestheim lag bei 55,61 %

Die prozentuale Stimmenverteilung:
CDU 25,66%
SPD 18,65%
Grüne 19,75%
Freie Wähler 16,81%
Die Linke 4,83%
FDP 9,75%
AFD 4,56%

Europawahl 2019

Die Wahlbeteiligung an der Europawahl in Kornwestheim lag bei 63,75 %.

Regionalwahl 2019

Die Wahlbeteiligung an der Regionalwahl in Kornwestheim lag bei 62,31 %

Kontakt

Frau Susanne Bartmann

Leitung Team Bürgerbüro

Telefon 07154 202-8036
Gebäude Rathaus
Raum 004
Aufgaben
  • Pass- und Ausweiswesen
  • Meldewesen
  • Statistik
  • Wahlorganisation