Betreuungsbehörde
Die Betreuungsbehörde hat die Aufgabe über die Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu informieren, Betreute und Bevollmächtigte zu beraten und zu unterstützen, Betreuungsgerichtshilfe zu leisten, ein Netzwerk für Betroffene zu schaffen und Vorsorgevollmachten öffentlich zu beglaubigen.
Weitere Themen sind:
- Wir beraten Betroffene und ihre Angehörigen im Vorfeld und während eines Betreuungsverfahrens.
- Wir unterstützen das Betreuungsgericht bei Ermittlung von Sachverhalten und regen im Einzelfall auch Betreuungen an.
- Wir prüfen die Eignung von Betreuern und schlagen dem Betreuungsgericht geeignete Personen zur Übernahme des Amtes vor.
- Wir unterstützen und beraten die bestellten Betreuer bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
- Wir wirken auf Wunsch des Betreuers bei der Durchführung einer gerichtlich angeordneten zwangsweisen Unterbringung mit.
- Wir bieten allgemeine Beratung rund um das Thema Vollmacht (keine Rechtsberatung!).
- Wir beglaubigen Unterschriften auf Vorsorgevollmachten (öffentliche Beglaubigung). Hierzu bitten wir um vorherige Terminvereinbarung!
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Ludwigsburg.