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Satzungen

Freiflächen- und Begrünungssatzung

Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 16.07.2026 eine Satzung über die Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und die Begrünung baulicher Anlagen (Freiflächen- und Begrünungssatzung) gemäß § 74 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) beschlossen.

Die Freiflächen- und Begrünungssatzung dient primär baugestalterischen Zwecken. Durch eine zukünftig angemessene Durchgrünung und Gestaltung soll das Erscheinungsbild der einzelnen Grundstücke und somit das Stadtbild im gesamten sukzessive aufgewertet werden. Neben einer baugestalterischen Aufwertung kann der städtische Raum aber auch eine ökologische Verbesserung erfahren.

Die Satzung gilt für die Errichtung baulicher Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 LBO. Sie gilt auch im Falle der Änderung baulicher Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 LBO, sofern damit auch Änderungen an den Außenanlagen verbunden sind.

Gestaltungssatzung "Alter Ortskern"

Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 18.05.1995 eine Gestaltungssatzung für den "Alten Ortskern" beschlossen. Der Geltungsbereich dieser Satzung ist im beiliegenden Lageplan vom 07.06.1994 dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

Stellplatzsatzung

Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 06.02.1997 eine Stellplatzsatzung beschlossen. Die Grenzen der Geltungsbereiche dieser Satzung sind im beiliegenden Lageplan vom 12.11.1996 dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

Konzeptionen

Einzelhandelskonzept

Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 25.02.2016 ein gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept - im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB - verabschiedet. Mit der räumlichen Abgrenzung der jeweiligen Versorgungsbereiche sowie einer ortsspezifischen Sortimentsliste sind die wesentlichen Rahmenbedingungen des Einzelhandelskonzepts der Stadt Kornwestheim formuliert. Weiterer Kernpunkt des Konzepts sind die formulierten Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung in Kornwestheim.

Übergeordnetes Ziel des Konzepts ist die Erhaltung der wohnortnahen Lebensmittelversorgung und eines funktionsfähigen, gegliederten Zentrengefüges der Gesamtstadt als tragfähiges Gerüst der zukünftigen Entwicklung. Dabei soll v.a. der zentrale Innenstadtbereich vor schädlichen Entwicklungen geschützt werden, gleichzeitig aber eine angemessene Entwicklung des Einzelhandels an geeigneten, städtebaulich integrierten Standorten weiter ermöglicht werden.

Die Konzeption selbst entfaltet zunächst keine Rechtswirkung. Die rechtliche Verbindlichkeit wird erst durch Bebauungspläne, die die Konzeptinhalte in Planungsrecht umsetzen, erzielt.

Vergnügungsstättenkonzept

Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 19.07.2016 ein gesamtstädtisches Vergnügungsstättenkonzept - im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB - verabschiedet. Da von Vergnügungsstätten (z.B. Spielhallen oder bestimmte Arten von Wettbüros) negative städtebauliche Auswirkungen, wie z.B. Verdrängungseffekte in zentralen Einkaufslagen städtebauliche Fehlentwicklungen bzw. eine Verschlechterung der Gebietsqualität („Trading-Down-Effekt“) Störungen des sensiblen Bodenpreisgefüges in Gewerbegebieten ausgehen können, soll zukünftig auf Grundlage dieser Konzeption eine sinnvolle und konfliktfreie Verteilung dieser Einrichtungen im Stadtgebiet gesteuert und ermöglicht werden.

Die Konzeption selbst entfaltet zunächst keine Rechtswirkung. Die rechtliche Verbindlichkeit wird erst durch Bebauungspläne, die die Konzeptinhalte in Planungsrecht umsetzen, erzielt.

Kontakt

Herr Christian Kübler

Stv. Leiter Fachbereich Planen und Bauen

Leiter Abteilung Stadtplanung

Telefon 07154 202-8602
Gebäude Rathaus
Raum 210