Artenschutz

Kornwestheim liegt innerhalb der naturräumlichen Einheit Neckarbecken und ist geprägt von mächtigen, äußerst fruchtbaren Lössschichten. Charakteristisch für das heutige Kornwestheim ist ein hoher Besiedelungsgrad gepaart mit landwirtschaftlich hochwertigsten Böden. Gleichzeitig wächst das Bedürfnis nach wohnungsnaher Erholung in möglichst intakter Natur. Deshalb müssen wir schützen und erhalten was uns am Leben hält – die Eigenheiten der Natur sowie die Artenvielfalt.

Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Weitere Informationen zur biologischen Vielfalt erhalten Sie beim Bundesamt für Naturschutz.

Projekt Natur nah dran

2018 zählte Kornwestheim zu den Gewinnern des Wettbewerbs „Natur nah dran“ vom NABU Baden-Württemberg. Das Projekt zur Förderung der biologischen Vielfalt wird mit Fördermitteln des Umweltministeriums und der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes unterstützt. Die für "Natur nah dran" ausgewählten Kommunen werden jeweils mit bis zu 15.000 Euro gefördert. In dieser Summe enthalten sind eine Schulung, Unterstützung bei Planung, Umsetzung und Öffentlichkeitsarbeit sowie Workshops.

„Natur nah dran“ im Überblick 

2019 wurden in Kornwestheim fünf Rasenflächen im Stadtgebiet in artenreiche blühende Lebensräume umgewandelt. Die dabei verwendeten heimischen Wildpflanzen dienen als optimale Nahrungsquelle für blütenbesuchende Insekten. Auch im Nachgang des Projekts werden kontinuierlich weitere Flächen naturnah umgestaltet.

Schutz der Feldbrüter auf dem Langen Feld

Feldlerche, Rebhuhn und Schafstelze, sogenannte Offenlandbrüter oder Feldbrüter, fühlen sich auf Kornwestheimer Böden aufgrund der Klimaverhältnisse und des Ackerbaus sehr wohl. Infolge der intensiv genutzten Ackerflächen und der zunehmenden Störungen durch die Naherholungsnutzung ist der Bestand in den letzten Jahren jedoch rückgängig. Die Stadt Kornwestheim ist sich ihrer hohen Schutzverantwortung bewusst und versucht in Zusammenarbeit mit Kornwestheimer Landwirten Lebensräume für die Offenlandbrüter zu schaffen und aufzuwerten, um somit zur Erhaltung der bedrohten Arten beizutragen.

Mehlschwalbenkolonie in Pattonville

Die Mehlschwalbenkolonie in Pattonville gehört mit zu den größten und bedeutendsten Mehlschwalbenansiedlungen in Baden-Württemberg.

Bei der Mehlschwalbe handelt es sich um einen Kulturfolger, der sich einem Leben in der Nähe von uns Menschen angepasst hat. Die Mehlschwalbe lebt ausschließlich an menschlichen Bauwerken (vorwiegend Gebäude, selten Brücken). Als wildlebende europäische Vogelart gehört die Mehlschwalbe (Delichon urbica) zu den besonders geschützten Arten, für die die Bestimmungen des § 44 BNatSchG gelten

Seit 25 Jahren kümmert sich die Stadt Kornwestheim gemeinsam mit dem Zweckverband Pattonville und der Stadt Remseck erfolgreich um die Erhaltung des Mehlschwalbenbestandes. Anhand eines jährlichen Monitorings kann die Bestandsentwicklung beobachtet und negativen Trends entgegengewirkt werden.

Artenschutz bei Bauvorhaben

Bei allen baulichen Vorhaben, unabhängig davon, ob sie baugenehmigungspflichtig sind oder nicht, sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 44) artenschutzrechtliche Belange zu beachten. Der Bauherr/die Bauherrin darf nicht gegen die Verbote zum Artenschutz verstoßen, die unter anderem für alle europäisch geschützte Arten gelten (z.B. für alle einheimischen Vogelarten, alle Fledermausarten, Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch, Laubfrosch, Kreuzkröte, Zauneidechse).

Maßnahmen an Gehölzen (Bäume, Sträucher, etc.) dürfen deshalb nur dann vorgenommen werden, wenn keine geschützten Arten oder von ihnen belegte Fortpflanzungs- und Ruhestätten dadurch beeinträchtigt werden. Dies gilt vor allem in der jährlichen Hauptbrutsaison von Mitte März bis Mitte Juli, aber auch außerhalb dieses Zeitraumes. Die ebenfalls besonders bzw. streng geschützten Fledermäuse können sich auch in den Wintermonaten in Baumhöhlen oder Gebäudeteilen aufhalten.

Wenn die Durchführung einer beeinträchtigenden Maßnahme dennoch unvermeidbar ist und Anhaltspunkte auf belegte Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Nistmaterial, Kotspuren usw.) bestehen oder Tiere beobachtet werden, ist eine rechtzeitige vorherige Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ludwigsburg erforderlich.

Schottergärten

Sogenannte Schottergärten sind Schotterflächen auf Folie oder Vlies, die sporadisch bepflanzt sind. Neben dem ästhetischen Aspekt der Aufgeräumtheit und klaren Linien soll ein Schottergarten auch möglichst wenig Pflegeaufwand mit sich bringen. Doch die Anlage eines Schottergartens bringt viele Nachteile mit sich, weshalb in Baden-Württemberg nach Landesbauordnung und Naturschutzgesetz die Anlage eines Schottergartens verboten ist.
 
Nachteile eines Schottergartens:

  • Ökologisch wertlos: Tiere und Insekten finden weder Nahrung noch einen Unterschlupf
  • Das Bodengefüge wird stark beeinträchtigt und der Boden verliert seine Funktionen (u. a. Filter- und Speicherfunktion für Wasser, Nährstoffspeicher, Lebensraum)
  • Schlecht fürs Mikroklima: die Steine heizen sich im Sommer stark auf und es gibt zudem keine Abkühlung durch Verdunstung und Verschattung durch Pflanzen
  • Herstellung ist ressourcenaufwändig: Abbau und Transport von Schotter benötigt viel Energie

Rechtliche Situation:

  • Landesbauordnung Baden-Württemberg (§ 9 Abs. 1 Satz 1 LBO):
    Die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.
  • Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (§21a):
    Es ist darauf hinzuwirken, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden. Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 LBO. Gartenflächen sollen ferner wasseraufnahmefähig belassen oder hergestellt werden.

Flyer NABU (1,708 MB)

Bienen, Wespen und Hornissen

Kein Grund zur Panik, denn die schwarz-gelben Insekten sind in der Regel friedlicher als allgemein angenommen. Wie die Tiere leben und was beim Umgang mit ihnen beachtet werden sollte, darüber informiert das untenstehende Faltblatt.

Download Faltblatt  (2,147 MB)

Sollten Sie Fragen zu dem Thema Hornissen, Wespen und Co. haben, nutzen Sie bitte das Wespentelefon des Landratsamtes Ludwigsburg.

Weitere ausführliche Informationen im Umgang mit Wespe, Hornisse & Co. finden Sie auf aktion-wespenschutz.de

Kontakt

Herr Christopher King

Leitung Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz

Telefon 07154 202-8371
Gebäude Rathaus
Raum 111
Aufgaben
  • Strategien und Maßnahmen für Umwelt,- Klima- und Naturschutz
  • Umweltplanung
Frau Diana Neef

stv. Stabsstellenleitung

Telefon 07154 202-8370
Gebäude Rathaus
Raum 112
Aufgaben
  • Entwicklung und Umsetzung des Umwelt- und Naturschutzes
  • Mitwirkung bei der Grünplanung, Grünkonzepten, Landschaftsplan sowie Gewässerentwicklungsplan
  • Entwicklung, Unterhaltung, Monitoring von Biotopen, Ausgleichsflächen,- und Ausgleichsmaßnahmen, CEF-Maßnahmen
  • Entwicklung Biodiversitätsstrategie