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Ver- und Entsorgung

Stadtwerke

Logo der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH

Telefonische Anfragen zu Rechnungen oder An-, Ab- und Ummeldungen, etc. nehmen die Mitarbeiter unter Tel.: 07141-910-2099 oder 07141-910-2680 gern entgegen.

Produktinfos

Strom, Gas, Fernwärme und Wasser – Sie bekommen von Ihren Stadtwerken alles aus einer Hand. Seit fast 155 Jahren liefern die Stadtwerke sicher und zuverlässig Energie und Wasser und sorgen für beste Lebensqualität. Möchten Sie mehr Informationen zu den günstigen Angeboten und Produkten der SWLB, dann folgen Sie bitte dem Link.

Ebenfalls finden Sie auf der Seite der Stadtwerke Ludwigsburg Kornwestheim Informationen über die zahlreichen Freizeitangebote. Dazu zählt das Alfred-Kercher-Bad sowie die in der Region einzigartige Kunsteisbahn.

Abwasser

Die Abwasserbeseitigung wird von der Stadtentwässerung Kornwestheim vorgenommen. Die Stadtentwässerung Kornwestheim betreibt die öffentlichen Kanäle und die Kläranlage.

Mit der technischen und kaufmännischen Betriebsführung wurde die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH (SWLB) beauftragt.

Abwassergebühren

Abwassergebühren

In Kornwestheim werden die Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt abgerechnet. Das Schmutzwasser wird in der Regel anhand des Frischwasserverbrauchs berechnet. Das Niederschlagswasser ist eine grundstücksbezogene Gebühr und wird daher dem Grundstückseigentümer berechnet.

Abwassergebühr (gesplittet) ab 01.01.2024
Niederschlagswassergebühr 0,35 €/Jahr je m² versiegelter Fläche
Schmutzwassergebühr 1,70 € je m³ Schmutzwasser

Absetzungen von den Abwassergebühren

Wenn Sie Wasser so nutzen, dass es nach Gebrauch nicht in den Abwasserkanal gelangt (z.B. Gartenwasser), können sie nach Einbau eines Zwischenzählers, diese Mengen von der Abwassergebühr absetzen.

Abwasserbeitrag

Wenn Sie ein Grundstück neu bebauen oder an Ihr Gebäude einen Anbau bauen, müssen Sie einmalig einen Abwasserbeitrag je Quadratmeter zulässige Geschossfläche bezahlen. Näheres dazu in der Abwassersatzung (Link).
Der Abwasserbeitrag beträgt 9,50 €/ m² zul. Geschossfläche.

Abwasserhausanschluss

Generell: es gilt die Abwassersatzung der Stadt Kornwestheim

Was gehört zur Hausanschlussleitung?

Die Hausanschlussleitung gehört komplett, vom Gebäude über den Kontrollschacht, bis zur öffentlichen Abwasserleitung dem Grundstückseigentümer. Auch diejenigen Leitungsabschnitte, die auf öffentlichem Grund (Gehweg, Grünfläche, Straße) liegen.
(Abwassersatzung § 2 Abs. 2, letzter Satz)
Bei der öffentlichen Abwasserleitung kann es sich um einen Mischwasser-, um einen Schmutz- und/oder um einen Oberflächenwasserkanal handeln.

Wo könnten Sie Auskünfte über die Lage Ihrer Hausanschlussleitung einholen?

Die Hausanschlussleitungen sind im Eigentum des jeweiligen Grundstückseigentümers. Daher werden die Daten nicht im Kataster der Stadtentwässerung Kornwestheim geführt. DerGrundstückseigentümer muss in seinen Bauunterlagen nachsehen. Dort sollten die Unterlagen für die Entwässerung enthalten sein. Im Notfall kann im Bauarchiv des Fachbereichs Planen und Bauen der Stadt Kornwestheim in die Baugesuchsunterlagen Einsicht genommen werden.

Vorsicht: In diesen Plänen sind "nur" Planungen enthalten, es sind keine Bestandspläne! Ob die Entwässerungseinrichtungen exakt nach diesen Plänen erstellt wurden, kann von Seiten der Stadtentwässerung Kornwestheim oder des Fachbereichs Planen und Bauen nicht beurteilt werden.

Wie können Sie, wenn Sie keine Pläne haben, an die notwendigen Informationen über Ihre Hausanschlussleitung kommen?

Hier wenden Sie sich bitte an Fachfirmen. Das kann Ihr Installateur oder auch ein Kanalbefahrungs- oder Kanalsanierungsunternehmen sein. Diese sind häufig in der Lage, durch ein Ortungsverfahren Ihre Hausanschlussleitung zu finden. Wenn Kameras eingesetzt werden können, kann auch der Zustand Ihrer Hausanschlussleitung festgestellt werden.

Was müssen Sie beachten, damit Sie keine wiederkehrenden Verstopfungen haben?

Bitte achten Sie darauf, was Sie in die Abflüsse einleiten. Abfälle jeglicher Art, wie Biomüll, Frittierfett, Damenbinden, Windeln für Groß und Klein, Kondome, Bauschutt etc. gehören nicht in die Toilette! Diese müssen geordnet der Abfallbeseitigung zugeführt werden (siehe auch Abwassersatzung § 6).

Es ist auch möglich, dass Ihre Grundstücksleitung bzw. Ihre Entwässerungsleitungen durch Wurzeleinwüchse oder Materialversagen im Querschnitt eingeengt sind. Dann müssen Sie Ihren Installateur oder ein Kanalbefahrungs- oder Kanalsanierungsunternehmen zu Rate ziehen.

Abwasser/Rückstau

Generell: es gilt die Abwassersatzung der Stadt Kornwestheim

Was ist Rückstau?

Die öffentlichen Kanäle können aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht so groß dimensioniert werden, dass sie immer das gesamte Niederschlagswasser eines Starkregens ableiten. Daher kann und darf sich das Abwasser im Kanalnetz bis an die Straßenoberkante aufstauen. Die Straßenoberkante wird auch Rückstauebene genannt.

Durch das Prinzip der kommunizierenden Röhren kann das Abwasser aus den öffentlichen Kanälen in die Räume gelangen, die unterhalb der Rückstauebene liegen. Das Abwasser kann durch die Hausanschlussleitung in den Kellerbereich gelangen, falls entsprechende Sicherungen fehlen.

Wie kann Rückstau verhindert werden?

Nach den technischen Regeln (und nach Ihrer Entwässerungsgenehmigung) istvorgeschrieben, dass jeder sein Grundstück und sein Gebäude gegen rückstauendes Abwasser aus den öffentlichen Kanälen selbst schützen muss (Abwassersatzung § 19). Dazu ist der Einbau einer Rückstausicherung oder einer Hebeanlage im Gebäude oder im Kontrollschacht notwendig. Dies ist auch nachträglich möglich. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zu Ihrem Installateur auf. Er kann Sie beraten.

Wenn Sie bereits eine Rückstauklappe haben, bitte warten Sie diese regelmäßig! Schon mancher Keller wurde geflutet, weil die Rückstauklappe festgesessen war.

Informationen für Bauherren, Architekten und Fachplaner

Generell: Es gilt die Abwassersatzung der Stadt Kornwestheim

Benötigen Sie ein Entwässerungsgesuch?

Für alle Neubauten ist ein Entwässerungsgesuch einzureichen. Auch wenn das sonstige Bauverfahren im Kenntnisgabeverfahren erfolgt. Bei Umbauten an Gebäuden, bei denen sich die Entwässerung ändert, ist ebenfalls ein Entwässerungsgesuch einzureichen (Abwassersatzung § 14).

Das Entwässerungsgesuch kann formlos eingereicht werden.
Für Wohngebäude bis ca. 5 Wohneinheiten sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Ein amtlicher Lageplan M 1:500
  • Ein Entwässerungsplan
  • Lageplan M 1:100
  • Schnitt/e M 1:100
  • Außengestaltungsplan

Das Entwässerungsgesuch ist in 3-facher Fertigung formlos einzureichen bei:
Stadt Kornwestheim
Fachbereich Planen und Bauen
Jakob-Sigle-Platz 1
70806 Kornwestheim

Für größere Objekte wird dringend empfohlen, einen Fachplaner zu beauftragen.
Für Grundstücke mit einer abflusswirksamen Fläche > 800 m² ist nach DIN 1986-100 ein Überflutungsnachweis zu führen.
Vorabstimmungen können mit der technischen Betriebsführung gerne vorgenommen werden.

Sie erstellen den Abwasserhausanschluss

Nach Erteilung der Entwässerungsgenehmigung kann mit den Arbeiten begonnen werden. Die Arbeiten müssen vom Grundstückeigentümer beauftragt werden. Die Stadtentwässerung stellt den Anschluss nicht her (Abwassersatzung § 12 Abs. 1).

Die Arbeiten dürfen nur von Tiefbau- bzw. Fachfirmen ausgeführt werden. Es ist zu beachten, dass bei Arbeiten im öffentlichen Raum vom Bauunternehmer die notwendigen Genehmigungen von der Straßenverkehrsbehörde eingeholt werden müssen.

Der Anschluss der neuen Hausanschlussleitung an den öffentlichen Kanal muss von der Stadtentwässerung abgenommen werden (Abwassersatzung § 20). Dies erfolgt an der offenen Grube. Bitte stimmen Sie rechtzeitig einen Termin zur Abnahme ab: Tel. 07141-910-4733 oder abwasser@swlb.de.

Muss ein Entwässerungsbeitrag bezahlt werden und wie hoch ist dieser?

Hierzu verweisen wir auf die Abwassersatzung § 21ff.

Wasser

Wasser ist unser Lebensmittel Nr. 1. Entsprechend hoch sind auch die Anforderungen an seine Qualität. Diese wird durch die Trinkwasserverordnung klar geregelt und vom zuständigen Wasserversorger gesichert und überwacht.

Für die Wasserversorgung in Kornwestheim ist die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH zuständig.

Das Wasser für Kornwestheim wird von der Landeswasserversorgung und der Bodensee-Wasserversorgung geliefert.

Detaillierte Angaben zur Wasserqualität und Wasserhärte dieses Mischwassers finden Sie auf der Homepage der SWLB

Energie

Durch die Liberalisierung des Energiemarktes (Strom und Gas) können Eigentümer und Mieter ihren Energieversorger frei wählen.

Die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH ist Grundversorger und regionaler Netzbetreiber und verfügt als regionaler Partner über ein vielfältiges Angebot in der Versorgung mit Strom, Gas und Fernwärme (www.swlb.de).

Weitere Informationen und Ansprechpartner

Neben den örtlichen Stadtwerken gibt es eine Vielzahl an Energieversorgern, die das Stadtgebiet Kornwestheim beliefern.

Zusätzliche Informationen und Beratung rund um Energie und Klimaschutz in Kornwestheim sind auf der Klimaschutz-Seite der Stadt Kornwestheim sowie bei der Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz zu erhalten.

Abfall

Die Abfallbeseitigung und -verwertung in Baden-Württemberg ist Aufgabe der Stadt- und Landkreise. In Kornwestheim übernimmt dies der Landkreis Ludwigsburg beziehungsweise die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL), eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landkreises.

Abfallentsorgung in Kornwestheim

Die Abfuhrtermine für Restmüll, Biogut und die Grünen Tonnen sind im Abfallkalender der AVL enthalten, der jedem Haushalt jährlich zugestellt wird. Fehlende Abfallkalender können bei der Bürgerinfo im Rathausfoyer abgeholt werden oder direkt auf der Homepage der AVL heruntergeladen werden.

Dort sind auch alle anderen Infos zur Mülltrennung, zu den Mülltonnen und Gebühren sowie die verschiedenen Entsorgungsmöglichkeiten im Landkreis Ludwigsburg hinterlegt. Außerdem gibt es ein Schlagwortregister zur Abfallwirtschaft von Abfallbeseitigung bis Wertstoffzentrum und aktuelle Meldungen.

Der Wertstoffhof Wasserturm in Kornwestheim

Der Wertstoffhof Wasserturm Kornwestheim befindet sich im Gewerbegebiet "Am Wasserturm". Alle anderen Wertstoffhöfe im Landkreis Ludwigsburg werden ebenfalls von der AVL betrieben. Nähere Infos zu dieser Annahmestelle gibt es über die Homepage der AVL, die Sie über den untenstehenden Link direkt erreichen!

Standort Wertstoffhof:
Am Wasserturm 11
70806 Kornwestheim

Öffnungszeiten
Mo, Mi, Fr 08:45 Uhr - 12:30 Uhr
13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di geschlossen
Do 08:45 Uhr - 12:30 Uhr
13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Sa 08:45 Uhr - 13:00 Uhr

Sammelstellen für Wertstoffe im Rathaus

Ein wichtiger Beitrag um Ressourcen zu schonen ist das Recycling - also die Wiederverwertung von Rest- und Wertstoffen. 
Im Rathausfoyer befindet sich ein Batteriesammelbehälter und eine BlueBoxx in der CD`s, DVD`s und Handy`s fachgerecht entsorgt werden können.

Kontakt

Energie & Wasser

Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH (SWLB) Kundenservice
Telefon 07141 910-2680

Kundencenter Kornwestheim
Zepplinstraße 3
70806 Kornwestheim
Telefon 07141 910-2099

Abwasser

Für Fragen zur Abrechnung von Schmutz- und Niederschlagswassergebühren:
Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH (SWLB) , Kundenservice
Telefon 07141 9102680

Kundencenter Kornwestheim
Kundenservice
Zeppelinstraße 3
70806 Kornwestheim
Telefon 07141 910-2099

Für Fragen zur Gebührenveranlagung:
Mitteilung von Adress- und Eigentumsänderungen, Anzeige von Versiegelungsänderungen etc. Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH (SWLB)
Kaufmännische Abwasserbetriebsführung
Telefon 07141 910-3685

Für Technische Fragen:
Entwässerungsgesuche, Hausanschlüsse, Rückstau, Einbau von Gartenwasserzählern etc. Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH (SWLB), Technische Abwasserbetriebsführung
Telefon 07141 910-4733

Abwassergebühren und Formulare:
E-Mail

Abfall

AVL - Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg GmbH
Hindenburgstraße 30
71638 Ludwigsburg
E-Mail
Telefon 07141 14428-28
Fax 07141 14456-70