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Veröffentlichungen Bebauungsplan

1. Satzung über die Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und die Begrünung baulicher Anlagen ("Freiflächen- und Begrünungssatzung")

Öffentliche Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet sowie der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Erfordernis der SatzungDer Gemeinderat der Großen Kreisstadt Kornwestheim hat am 26.03.2026 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, eine Satzung über die Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und die Begrünung baulicher Anlagen ("Freiflächen- und Begrünungssatzung") gemäß § 74 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) aufzustellen. 

Die Freiflächen- und Begrünungssatzung dient primär baugestalterischen Zwecken. Durch eine zukünftig angemessene Durchgrünung und Gestaltung soll das Erscheinungsbild der einzelnen Grundstücke und somit das Stadtbild im gesamten sukzessive aufgewertet werden. Neben einer baugestalterischen Aufwertung kann der städtische Raum aber auch eine ökologische Verbesserung erfahren.

Die Satzung gilt für die Errichtung baulicher Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 LBO. Sie gilt auch im Falle der Änderung baulicher Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 LBO, sofern damit auch Änderungen an den Außenanlagen verbunden sind.

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Satzungsentwurf samt den Abgrenzungsplänen, aus denen der exakte Geltungsbereich ersichtlich wird sowie die Begründung - jeweils in der Fassung vom 02.03.2026 - stehen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20.04.2026 bis 22.05.2026 (jeweils einschließlich) auf der Homepage der Stadt Kornwestheim unter www.kornwestheim.de > Leben und Wohnen > Stadtentwicklung > Veröffentlichungen Bebauungsplan zur Einsicht und zum Download bereit. 

Die o.g. Unterlagen finden Sie hier.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Datenbereitstellung über die Cloud auf Grund geplanter Wartungsarbeiten am 29.04.2026 (von 06:00 bis 18:00 Uhr) und am 12.05.2026 (von 13:00 bis 18:00 Uhr) nur eingeschränkt zur Verfügung steht.

Darüber hinaus werden die o.g. Unterlagen während der o.g. Veröffentlichungsfrist im Bürgerbüro Bauen (Rathaus-Westbau, Zimmer Nr. 220) der Stadtverwaltung Kornwestheim (Jakob-Sigle-Platz 1 in 70806 Kornwestheim) öffentlich ausgelegt und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr, Montag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr und Donnerstag: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr eingesehen werden. 

Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Satzung unterrichten. Des Weiteren können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an planen.bauen@kornwestheim.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden (Stadtverwaltung Kornwestheim, Bürgerbüro Bauen (Rathaus-Westbau, Zimmer Nr. 220), Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim, Tel.: 07154 202-8621, Fax: 07154 202-8710). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 5 BauGB). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Kontaktdaten (z.B. E-Mail-Adresse oder Postanschrift) des Verfassers zweckmäßig.

2. Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Schulcampus Ost"

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Kornwestheim hat am 17.07.2025 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Schulcampus Ost" aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 26.03.2026 öffentlich bekannt genmacht.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Erweiterung des bestehenden Schulstandortes der Theodor-Heuss-Realschule in Kornwestheim geschaffen werden.

Das Bebauungsplanverfahren wird nun mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB fortgeführt.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Zur Erläuterung der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung steht das Bürgerbüro Bauen des Fachbereichs Planen und Bauen (Stadtverwaltung Kornwestheim, Jakob-Sigle-Platz 1, Westbau, 2. Stock, Zimmer Nr. 220) vom 27.03.2026 bis 27.04.2026 (jeweils einschließlich) während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr, Montag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr und Donnerstag: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr) zur Verfügung. Hierbei ist auch Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Vorentwurf des Bebauungsplans (samt Umweltbericht) und die zum jetzigen Zeitpunkt bereits vorhandenen Gutachten und sonstigen Untersuchungen sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Bis zum 27.04.2026 können bei der Stadtverwaltung Kornwestheim Stellungnahmen abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche können Stellungnahmen abgeben. 

Die Stellungnahmen sollen insbesondere elektronisch per E-Mail an planen.bauen@kornwestheim.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Stadtverwaltung Kornwestheim, Fachbereich Planen und Bauen, Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim) oder vor Ort im Bürgerbüro Bauen (Stadtverwaltung Kornwestheim, Jakob-Sigle-Platz 1, Westbau, 2. Stock, Zimmer Nr. 220) mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Den Vorentwurf des Bebauungsplans (samt Umweltbericht) und die zum jetzigen Zeitpunkt bereits vorhandenen, umweltbezogenen Gutachten und sonstigen Untersuchungen finden Sie hier.

Kontakt

Herr Florian Baehr

Sachbearbeiter Stadtplanung

Telefon 07154 202-8603
Gebäude Rathaus
Raum 213