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Veröffentlichungen Bebauungsplan

1. Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Moldengraben - Erweiterung"

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Kornwestheim hat am 24.11.2022 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Moldengraben - Erweiterung" aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren wird nun mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB fortgeführt.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Zur Erläuterung der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung steht das Bürgerbüro Bauen des Fachbereichs Planen und Bauen (Stadtverwaltung Kornwestheim, Jakob-Sigle-Platz 1, Westbau, 2. Stock, Zimmer Nr. 220) vom 31.07.2025 bis 05.09.2025 (jeweils einschließlich) während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr, Montag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr und Donnerstag: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr) zur Verfügung. Hierbei ist auch Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Vorentwurf des Bebauungsplans (samt Umweltbericht) und die zum jetzigen Zeitpunkt bereits vorhandenen Gutachten und sonstigen Unterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Bis zum 05.09.2025 können bei der Stadtverwaltung Kornwestheim Stellungnahmen abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche können Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen sollen insbesondere elektronisch per E-Mail (planen.bauen@kornwestheim.de) an den Fachbereich Planen und Bauen übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Stadtverwaltung Kornwestheim, Fachbereich Planen und Bauen, Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim) oder vor Ort im Bürgerbüro Bauen (Stadtverwaltung Kornwestheim, Jakob-Sigle-Platz 1, Westbau, 2. Stock, Zimmer Nr. 220) mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Download: Unterlagen

2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Löwengarten"

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Kornwestheim hat am 26.06.2025 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Löwengarten" aufzustellen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Bebauungsplanverfahren wird nun mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB fortgeführt.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 
Zur Erläuterung der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung steht das Bürgerbüro Bauen des Fachbereichs Planen und Bauen (Stadtverwaltung Kornwestheim, Jakob-Sigle-Platz 1, Westbau, 2. Stock, Zimmer Nr. 220) vom 31.07.2025 bis 05.09.2025 (jeweils einschließlich) während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr, Montag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr und Donnerstag: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr) zur Verfügung. Hierbei ist auch Gelegenheit zur Einsichtnahme in die zum jetzigen Zeitpunkt bereits vorhandenen Gutachten und sonstigen Unterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Bis zum 05.09.2025 können bei der Stadtverwaltung Kornwestheim Stellungnahmen abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche können Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen sollen insbesondere elektronisch per E-Mail (planen.bauen@kornwestheim.de) an den Fachbereich Planen und Bauen übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Stadtverwaltung Kornwestheim, Fachbereich Planen und Bauen, Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim) oder vor Ort im Bürgerbüro Bauen (Stadtverwaltung Kornwestheim, Jakob-Sigle-Platz 1,Westbau, 2. Stock, Zimmer Nr. 220) mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

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Kontakt

Herr Florian Baehr

Sachbearbeiter Stadtplanung

Telefon 07154 202-8603
Gebäude Rathaus
Raum 213