Betreuung von Grundschulkindern
Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/27 oder in den folgenden Jahren die erste Klassenstufe besuchen, haben ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Rechtsanspruch auf Betreuung.
Dieser Betreuungsanspruch erstreckt sich auf acht Zeitstunden pro Tag. Er besteht in jeder Woche von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage. Er gilt in allen Schulzeiten und mit Ausnahme von vier Wochen auch in den Schulferienzeiten. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, in welchem Umfang sie den Betreuungsanspruch ihrer Kinder wahrnehmen. Durch Schulunterricht und andere verbindliche Schulangebote wird der Betreuungsanspruch erfüllt.
Sofern der Betreuungsanspruch darüber hinaus an Schultagen und/oder Ferientagen im Zeitraum zwischen dem ersten Schultag und dem 31.07. des jeweiligen Schuljahres in Anspruch genommen werden soll, haben die Erziehungsberechtigten die Stadt Kornwestheim darüber bis spätestens zum 15.03. des jeweiligen Jahres darüber zu informieren. Dies geschieht im Rahmen des Anmeldeverfahrens zur Schulkindbetreuung und unterliegt den Regelungen der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren und die Benutzung der kommunalen Betreuungsangebote der Stadt Kornwestheim. Diese finden Sie am Ende der Seite unter Downloads.
Schließzeiten der Schulkindbetreuung
Das kommunale Betreuungsangebot hat sozial- und freizeitpädagogische Inhalte. Es ist kein Unterrichtsangebot. Den Kindern werden spielerische Aktivitäten angeboten. Sie werden im gruppenbezogenen Umgang miteinander und zu partnerschaftlichem Verhalten angeleitet.
Alle weiteren Fragen, u.a. auch zum Anmeldeverfahren werden Ihnen hier unter FAQ beantwortet:
Häufige Fragen (FAQ) zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren und die Benutzung der kommunalen Betreuungsangebote der Stadt Kornwestheim:
Gesetzlicher Rahmen
Was bedeutet GaFöG?
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) regelt die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Betreuung ab dem Schuljahr 2026/27.
Für wen gilt der Rechtsanspruch (RA)?
Der RA nach dem GaFöG besteht wie folgt:
- Im Schuljahr 2026/27 für Klassenstufe 1
- Im Schuljahr 2027/28 für Klassenstufen 1 und 2
- Im Schuljahr 2028/29 für Klassenstufen 1 und 2 und 3
- Ab Schuljahr 2029/30 für alle vier Klassenstufen
Für welchen Zeitraum gilt der Betreuungsanspruch?
Der Betreuungsanspruch erstreckt sich auf acht Zeitstunden pro Tag von Montag bis Freitag ausgenommen Feiertage. Er gilt in allen Schulzeiten und mit Ausnahme von vier Wochen auch in allen Schulferienzeiten.
Wie wird der Betreuungsanspruch erfüllt?
Durch Schulunterricht und andere verbindliche Schulangebotewird der Betreuungsanspruch erfüllt. An den Kornwestheimer Grundschulen wird er durch die Inanspruchnahme der Ganztagsschule von Montag bis Donnerstag erfüllt. Freitags und in den Ferienzeiten wird er durch die kommunalen Betreuungsangebote der Stadt Kornwestheim erfüllt.
Für welche Zeiträume sichern die kommunalen Betreuungsmodule die Betreuung?
Die Betreuung dauert je nach Modul:
Modul 1: Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 8:30 Uhr
Modul 2: Montag bis Freitag 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Modul 3: Montag bis Donnerstag 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Modul 3: Freitag 14:00 Uhr bis 15:30Uhr
Modul 4: Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr
(siehe Satzung §9)
Anmeldeverfahren
Bis wann muss ich mich entscheiden, ob ich ein Betreuungsmodul buchen möchte?
Grundsätzlich soll der Antrag am Tag der Schulanmeldung gestellt werden. Die Anmeldung muss bis spätestens 15. März des Jahres bei der Teamleitung der Schulkindbetreuung abgegeben sein.
(siehe §3 der Satzung)
Wo erhalte ich das Antragsformular und wo muss ich es abgeben?
Das Antragsformular auf ist der Homepage der Stadt Kornwestheim (siehe Onlinedienste) erhältlich oder es kann direkt von der jeweiligen Teamleitung der Grundschule ausgehändigt werden. Abgegeben wird es bei der Teamleitung.
Wann muss ich keine Arbeitsbescheinigung vorlegen?
Arbeitsbescheinigungen müssen nicht vorgelegt werden für Anmeldungen:
- der Ganztagsschüler/innen für die Betreuung an Freitagen
- zur Ferienbetreuung
- zur Betreuung bei Besuch des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums
(siehe §3 der Satzung)
Ist die Anmeldung nur für ein Betreuungsjahr gültig?
Nein, die Anmeldung verlängert sich um ein Betreuungsjahr, wenn nicht schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung gilt es schriftlich einzureichen, sodass sie unter Einhaltung einer Frist von einem Monat spätestens am 30.06. für das Schuljahresende (31.07.) oder spätestens am 31.12. für das Schulhalbjahresende (31.01.) beim Einrichtungsträger eingeht.
(siehe §4(1) der Satzung)
Betreuungsmodule
Welche Betreuungsmodule gibt es?
Die Betreuungseinrichtungen bieten folgende Betreuungen an:
Modul 1 (M1) – Frühbetreuung: Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 8:30 Uhr
Modul 2 (M2) – Mittagsbetreuung: Montag bis Freitag von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Modul 3 (M3) – Spätbetreuung: Montag bis Donnerstag von 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Modul 3 (M3) – Spätbetreuung: Freitag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Modul 4 (M4) – Ferienbetreuung: Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr
(siehe §9 der Satzung)
Welche Betreuungsmodule kann ich buchen, wenn ich mein Kind zur Ganztagsschule anmelde?
Für Ganztagsschüler/-innen sind die Module M1, M3 und M4 von Montag bis Freitag verfügbar. Außerdem können die Module M1, M2 und M3 auch ausschließlich für den Freitag gebucht werden.
(siehe §9 der Satzung)
Kann ich während des Jahres meine gebuchten Module ändern?
Änderungen können bis Ende September für das begonnene Betreuungsjahr beantragt werden und sind möglich, wenn sie nachweislich durch den Stundenplan begründet sind und das Modul bisher nicht genutzt wurde. Ein Anspruch auf Änderung besteht nicht.
Dies gilt nicht für die M4. Diese Änderungsmitteilung gilt es so einzureichen, sodass sie unter Einhaltung einer Frist von einem Monat spätestens am 30.06. für das Schuljahresende (31.07.) oder spätestens am 31.12. für das Schulhalbjahresende (31.01.) beim Einrichtungsträger eingeht.
(siehe §4(2) der Satzung)
Was gilt es bei einem Schulwechsel zu beachten?
Bei einem Schulwechsel innerhalb der Stadt Kornwestheim wird die gebuchte Betreuung automatisch übertragen. Der Einrichtungsträger ist von den Erziehungsberechtigten darüber zu informieren.
(siehe §4(4) der Satzung)
Was gilt es bei einem Schulformwechsel zu beachten?
Wenn ein Kind vom schulischen Ganztag in den Halbtag wechselt, hat es keinen Anspruch auf einen Platz in der Mittagsbetreuung (Modul 2). Jeder Wechsel zwischen Halbtag und Ganztag muss gemeldet werden.
(siehe §4(3) der Satzung)
Wie hoch sind die Kosten für die Betreuungsmodule?
Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung.
(siehe Satzung, Anlage 1)
Die Anmeldung zur Betreuung ist nur in der jeweiligen Grundschule bei der Leitung der Schulkindbetreuung möglich. Die Kontaktdaten hierfür entnehmen Sie der nachstehenden Übersicht:
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Qualifizierungskurse für Mitarbeitende in der Schulkindbetreuung
Unseren Mitarbeitenden in der Schulkindbetreuung bieten wir umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten, die allen Mitarbeiter/-innen als Broschüre (PDF / 3,63 MB) zur Verfügung gestellt werden.
Formulare
Hier finden Sie unsere Onlinedienste.
