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Bauleitplanung

Räumliche Planung findet in Europa auf verschiedenen Ebenen statt. Auf EU-und Bundesebene werden Richtlinien, Leitbilder, Programme und gesetzliche Vorgaben formuliert. Gezeichnete Planwerke bekommen erst unterhalb der Landesebene größere Bedeutung. Für eine Gemeinde stellt der Regionalplan das wichtigste, übergeordnete Planungsinstrument dar. Er setzt den Rahmen für eine insgesamt geordnete gemeindliche Entwicklung.

Die folgenden Instrumente für die städtebauliche Entwicklung stehen einer Kommune unter dem Begriff der Bauleitplanung zur Verfügung.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) bildet als so genannter „vorbereitender Bauleitplan“ das gesamte Gemeindegebiet ab. Seine Darstellungen bilden die Grundlage für verbindliche Bebauungspläne, die aus den Vorgaben des FNP zu entwickeln sind. Der FNP hat in der Regel eine Gültigkeit von 10-15 Jahren. Er stellt bestehende sowie geplante Arten der Bodennutzung (z.B. bestehende und geplante Wohnbauflächen) flächendeckend dar. 

Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Kornwestheim in der Fassung vom 30.04.2018 kann über die folgenden Links heruntergeladen werden: 

Landschafts- und Umweltplan

Der Landschafts- und Umweltplan (LUP), als eigenständiges, jedoch dem FNP zugehöriges Planwerk, stellt wichtige Inhalte zu den Themen Landschaft, Ökologie, Erholung, Arten- und Biotopschutz u.a. dar. Wie auch beim FNP gibt es zu den zeichnerischen Darstellungen des LUP einen Erläuterungsbericht. Zentrale Kernaussagen aus dem LUP werden in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes übernommen und erlangen auf diese Weise Wirksamkeit. 

Der aktuelle Landschaftsplan der Stadt Kornwestheim in der Fassung vom 26.06.2017 kann über die folgenden Links heruntergeladen werden:

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan (B-Plan) ist der verbindliche Bauleitplan, der aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt wird. Bebauungspläne erstrecken sich im Unterschied zum Flächennutzungsplan nur über Teilbereiche des Gemeindegebiets. B-Pläne enthalten z.B. Aussagen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung innerhalb ihres Geltungsbereiches. Die im FNP vorgegebene Nutzung wird konkretisiert und zusätzlich werden Rahmenbedingungen vorgegeben, innerhalb derer sich Bauherren bewegen dürfen. So enthält z. B. jeder Bebauungsplan Angaben zur maximalen Gebäudekubatur, gewisse gestalterische Vorgaben sowie Vorgaben über Größe und Gestaltung von Grünbereichen auf den Grundstücken. Diese Angaben bzw. Vorgaben - fachtechnisch als Festsetzungen bezeichnet - dienen dazu, den verschiedenen Stadtquartieren einen abgestimmten bzw. eigenen Charakter zu verleihen. Die B-Pläne sind parzellenscharf. Sie durchlaufen in der Regel das gleiche Rechtsverfahren wie die Flächennutzungspläne. Bebauungspläne werden jedoch vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und sind somit rechtswirksam gegenüber jedermann, insbesondere den Grundstückseigentümern im Plangebiet.

Die Bebauungspläne der Stadt Kornwestheim finden Sie hier

Kontakt

Herr Christian Kübler

Stv. Leiter Fachbereich Planen und Bauen

Leitung Abteilung Stadtplanung

Telefon 07154 202-8602
Gebäude Rathaus
Raum 210
Aufgaben
  • Stadtentwicklungsplanung
  • Verkehrsplanung
Herr Florian Baehr

Sachbearbeiter Stadtplanung

Telefon 07154 202-8603
Gebäude Rathaus
Raum 213
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