Natur und Landschaft
Kornwestheim liegt innerhalb der naturräumlichen Einheit Neckarbecken und ist geprägt von mächtigen, äußerst fruchtbaren Lössschichten. Charakteristisch für das heutige Kornwestheim ist ein hoher Besiedelungsgrad gepaart mit landwirtschaftlich hochwertigsten Böden. Gleichzeitig wächst das Bedürfnis nach wohnungsnaher Erholung in möglichst intakter Natur, Deshalb müssen wir schützen und erhalten was uns am Leben hält – die Eigenheiten der Natur sowie die Artenvielfalt.
Eigenheiten der Natur schützen
Zur Erhaltung und Sicherung der Schönheit, Eigenart und Vielfalt der Natur des Landes Baden-Württemberg werden Schutzgebiete verschiedener Kategorien ausgewiesen. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg führt Daten zu allen Schutzgebieten nach Naturschutzrecht in Baden-Württemberg und erstellt landesweite Statistiken.
Schützenswerte Landschaftseinheiten wie Naturdenkmale, besonders geschützte Biotope und geschützte Grünbestände gibt es auch in Kornwestheim. Sie bedürfen der besonderen Betreuung und Pflege. Viele Pluspunkte für die Natur hat auch der Bereich um das Gewann Steingrube zu verzeichnen.
Artenvielfalt und Artenschutz
Die Zerstörung von Lebensräumen, ein hoher Nutzungsdruck, der Einzug gebietsfremder Arten und die Folgen des Klimawandels machen unseren einheimischen Tier- und Pflanzenarten schwer zu schaffen. Unser Ziel ist es deshalb, die heimische Artenvielfalt, verbunden mit ihren besonderen Lebensräumen, zu schützen und zu erhalten. Dabei befassen wir uns mit Schutz, Pflege und Entwicklung der spezifischen Lebensräume. Eine besonders große Bedeutung kommt den streng geschützten Arten zu, für die wir Schutzkonzepte entwickeln und umsetzen oder im Rahmen der Bauleitplanung geeignete Lebensräume ausweisen und sichern.
Weitere Informationen zur biologischen Vielfalt erhalten Sie beim Bundesamt für Naturschutz.
Bauen und Artenschutz
Bei allen baulichen Vorhaben, unabhängig davon, ob sie baugenehmigungspflichtig sind oder nicht, sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 44) artenschutzrechtliche Belange zu beachten. Der Bauherr/die Bauherrin darf nicht gegen die geregelten Verbote zum Artenschutz verstoßen, die unter anderem für alle europäisch geschützte Arten gelten (z.B. für alle einheimischen Vogelarten, alle Fledermausarten, Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch, Laubfrosch, Kreuzkröte, Zauneidechse).
Maßnahmen an Gehölzen (Bäume, Sträucher, etc.) dürfen deshalb nur dann vorgenommen werden, wenn keine geschützte Arten oder von ihnen belegte Fortpflanzungs- und Ruhestätten dadurch beeinträchtigt werden. Dies gilt vor allem in der jährlichen Hauptbrutsaison von Mitte März bis Mitte Juli, aber auch außerhalb dieses Zeitraumes. Die ebenfalls besonders bzw. streng geschützten Fledermäuse können sich auch in den Wintermonaten in Baumhöhlen oder Gebäudeteilen aufhalten.
Unmittelbar vor Durchführung der beabsichtigen Maßnahme muss deshalb überprüft werden, ob belegte Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffen sind. Grundsätzlich sollten Störungen in der Brutsaison, gerade auch wenn Gebäude abgebrochen, saniert oder neu gebaut werden sollen, vermieden werden. Wenn die Durchführung einer beeinträchtigenden Maßnahme dennoch unvermeidbar ist, und Anhaltspunkte (Nistmaterial, Kotspuren usw.) bestehen oder Tiere beobachtet werden, ist eine rechtzeitige vorherige Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ludwigsburg erforderlich.
Wettbewerb "Natur nah dran"
2018 zählte Kornwestheim zu den Gewinnern des Wettbewerbs „Natur nah dran“ vom NABU Baden-Württemberg. Das Projekt zur Förderung der biologischen Vielfalt wird mit Fördermitteln des Umweltministeriums und der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes unterstützt. Die für "Natur nah dran" ausgewählten Kommunen werden mit je bis zu 15.000 Euro gefördert. In dieser Summe enthalten sind eine Schulung, Unterstützung bei Planung, Umsetzung und Öffentlichkeitsarbeit sowie Workshops.
Der NABU leistet aktive Hilfestellung und unterstützt Kornwestheim durch sein Know-how. 2019 wurden in Kornwestheim fünf Rasenflächen im Stadtgebiet in artenreiche blühende Lebensräume umgewandelt. Die dabei verwendeten heimischen Wildpflanzen dienen als optimale Nahrungsquelle für blütenbesuchende Insekten.

Um Kindern das Thema Insekten näherzubringen wurden in zwei Kindergärten unter Anleitungen einer Streuobstwiesenpädagogin von den Kindern selbst Wildpflanzenbeete in Form einer Biene angelegt. Übers Jahr werden die Kinder immer wieder die Fläche aufsuchen und beobachten welche Tiere zu sehen sind.
Mehlschwalbenkolonie Pattonville
Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer, aber eine ganze Kolonie…
Die Mehlschwalbenkolonie in Pattonville gehört mit zu den größten und bedeutendsten Mehlschwalbenansiedlungen in Baden-Württemberg.
Bei der Mehlschwalbe handelt es sich um einen Kulturfolger, der sich einem Leben in der Nähe von uns Menschen angepasst hat. Die Mehlschwalbe lebt ausschließlich an menschlichen Bauwerken (vorwiegend Gebäude, selten Brücken). Als wildlebende europäische Vogelart gehört die Mehlschwalbe (Delichon urbica) zu den besonders geschützten Arten, für die die Bestimmungen des § 44 BNatSchG gelten.
Seit 25 Jahren kümmert sich die Stadt Kornwestheim gemeinsam mit dem Zweckverband Pattonville und der Stadt Remseck erfolgreich um die Erhaltung des Mehlschwalbenbestandes. Anhand eines jährlichen Monitoring kann die Bestandsentwicklung beobachtet werden und negativen Trends beispielsweise durch Entfernen oder Abhängen von Nisthilfen an den Gebäuden entgegengewirkt werden.
Feldbrüterschutz auf dem Langen Feld
Feldlerche, Rebhuhn und Schafstelze sogenannte Offenlandbrüter oder Feldbrüter fühlen sich auf Kornwestheimer Böden aufgrund der Klimaverhältnisse und des Ackerbaus sehr wohl. Infolge der intensiv genutzten Ackerflächen und der zunehmenden Störungen durch die Naherholungsnutzung ist der Bestand in den letzten Jahren jedoch rückgängig. Die Stadt Kornwestheim ist sich ihrer hohen Schutzverantwortung bewusst und versucht in Zusammenarbeit mit Kornwestheimer Landwirten Lebensräume für die Offenlandbrüter zu schaffen und aufzuwerten, um somit zur Erhaltung der bedrohten Arten beizutragen

Mit Bienen, Wespen und Hornissen leben
Kein Grund zur Panik, denn die schwarz-gelben Insekten sind in der Regel friedlicher als allgemein angenommen. Wie die Tiere leben und was beim Umgang mit ihnen beachtet werden sollte, darüber informiert das untenstehende Faltblatt.
- Download Faltblatt (1,345 MB)
Sollten Sie Fragen zu dem Thema Hornissen, Wespen und Co. haben, nutzen Sie bitte das Wespentelefon des Landratsamtes Ludwigsburg.
Weitere ausführliche Informationen im Umgang mit Wespe, Hornisse & Co. finden Sie auf aktion-wespenschutz.de
Hecken- und Baumschnitt
Die Stadt Kornwestheim bittet die Grundstückseigentümer/innen den Rückschnitt von Bäumen und Hecken durchzuführen. Nach § 28 Abs. 2 Straßengesetz Baden-Württemberg sind die Eigentümer/innen von an öffentliche Straßen grenzenden Grundstücken dazu verpflichtet, Bäume und Hecken zurückzuschneiden, so dass keine Beeinträchtigung für die Verkehrsteilnehmer besteht. Die Verkehrssicherungspflicht liegt bei den Grundstückseigentümern/innen, die für Unfälle und Schäden haften, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen. Das gilt auch für Grundstücke außerhalb der Ortschaft. Besonders gefährlich ist eine stark eingeschränkte Sicht durch überhängenden Bewuchs an Eckgrundstücken. Wege müssen frei und die Sicht auf Ampeln, Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtung uneingeschränkt möglich sein.
Im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sind die folgenden Hinweise zu beachten:
- Der Luftraum über den Fahrbahnen (auch Feldwegen) muss bis mindestens 4,50 m Höhe, über Geh‐ und Radwegen bis mindestens 2,50 m Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden.
- Der Bewuchs ist entlang der Geh‐ und Radwege bis zur Geh‐ oder Radweghinterkante bzw. bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
- Für Fahrbahnen ohne Gehweg muss der Abstand vom Bewuchs bis zur Fahrbahn 50 cm betragen.
- Im Bereich von Straßenlampen und Verkehrsschildern muss der Bewuchs so weit zurück geschnitten werden, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können und die Schilder gut lesbar sind.
- Um das Verletzungsrisiko durch herunterfallende Äste klein zu halten, müssen abgestorbene Äste aus Bäumen entfernt werden.
- Skizze Lichtraumprofil (132,8 KB)
Zeitraum
Hecken und Bäume sind wichtige Lebensräume und auch Nahrungsquelle für unsere heimischen Vogelarten, Insekten und andere Kleintiere. Daher sind für den Zeitpunkt der Schnittmaßnahmen die gesetzlichen Bestimmungen des Naturschutzes zu berücksichtigen. Nach § 39 Abs. 5 S. 2 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) ist es verboten,
- Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen,
- Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze
in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Das Verbot gilt nicht für:
- schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,
- Maßnahmen zur Beseitigung verkehrsgefährdender Situationen, die nicht zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden können.
Hier ist allerdings darauf zu achten, dass insbesondere brütende Vögel nicht beeinträchtigt werden.
Entsorgung
Die Entsorgung des Schnittguts kann an folgenden Stellen erfolgen:
Wertstoffhof Wasserturm
Adresse: Am Wasserturm 11, 70806 Kornwestheim
Öffnungszeiten:
Häckselplatz Ludwigsburg-Oßweil
Adresse: Aldinger Weg, 71640 Ludwigsburg-Oßweil
Öffnungszeiten:
GWV in Remseck am Neckar
Adresse: Rainwiesen 2, 71686 Remseck am Neckar
Öffnungszeiten: