Räume

Die Stadt Kornwestheim stellt die in ihrem Eigentum stehenden Veranstaltungsräum vorbehaltlich etwaiger besonderer vertraglicher Vereinbarungen, außerhalb des Schulunterrichts (Eckzeiten) vorrangig den Kornwestheimer Kulturvereinen zur kulturellen Benutzung zur Verfügung. Darüber hinaus können die Veranstaltungsräume auch anderen Interessenten zur Vorbereitung und Durchführung kultureller Veranstaltungen überlassen werden. Die Stadt Kornwestheim möchte hierdurch das Kultur- und Gemeinwesen, insbesondere für die Einwohnerinnen und Einwohner Kornwestheim, stärken und fördern.

Kultur- und Kongresszentrum Das K

Veranstaltungsräume im K
Stuttgarter Straße 65
70806 Kornwestheim

Der moderne Kombibau im Herzen von Kornwestheim verfügt über attraktive und multifunktionale Räume sowohl für Veranstaltungen aus Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft als auch für Privatpersonen, die dort Feste im familiären Kreis feiern möchten.
Das K hat für jeden Anlass passende Räumlichkeiten, die Platz für bis zu 2.000 Gäste bieten.

Das Team des Kultur- und Kongresszentrums Das K berät und betreut alle Interessenten gerne – von der ersten Idee bis zur finalen Umsetzung. Weitere Informationen zu den Räumlichkeiten stehen auf der Homepage des Kultur- und Kongresszentrums Das K zur Verfügung. 

Galerieversammlungssaal

Galerieversammlungssaal (Küche vorhanden)
Stuttgarter Straße 93
70806 Kornwestheim

Größe: 185,44 m²
Zulässige Personenzahl: 199 Personen*

Der Galerieversammlungssaal ist Bestandteil der Museumskonzeption für die Museumsarbeit der städtischen Museen. Die Überlassung des Galerieversammlungssaals für ausgewählte städtische oder gemeinnützige Veranstaltungen beläuft sich auf maximal 10-15 Wochen im Jahr.

Aufgrund seiner hochwertigen Ausstattung und der räumlichen Anbindung des Versammlungssaales über das Galeriegebäude soll der Galerieversammlungssaal ausschließlich für Veranstaltung überlassen werden, die ein repräsentatives Ambiente erfordern und deren Veranstaltende einen sorgsamen Umgang mit dem Galeriegebäude gewährleisten. Nutzungen für Partyveranstaltungen sind aus diesem Grund im Galerieversammlungssaal ausgeschlossen. Personen

*Die maximal zulässige Besucherzahl kann sich pandemiebedingt ändern und richtet sich nach den Vorschriften der jeweilig gültigen Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Casino Saal

Casinosaal (Küche vorhanden)
Aldinger Straße 80
70806 Kornwestheim

Größe: 139,00 m²
Zulässige Besucherzahl: 130 Personen*

Der Casinosaal entspricht in seiner Größe in etwa dem Galerieversammlungssaal. Da dieser allerdings ausschließlich für Veranstaltung überlassen wird, die ein repräsentatives Ambiente erfordern und deren Veranstaltende einen sorgsamen Umgang mit dem Galeriegebäude gewährleisten, stellt der Casinosaal eine Alternative für andere Nutzungsmöglichkeiten dar.

Aufgrund der vorhandenen Ausstattung von Mobiliar, Veranstaltungstechnik sowie Küchen- und Barbereich eignet sich der Casinosaal ideal als Eventlocation. Im Gegensatz zum Galerie Versammlungssaal kann und darf der Casinosaal für die verschiedensten Arten von Veranstaltungen genutzt werden.

*Die maximal zulässige Besucherzahl kann sich pandemiebedingt ändern und richtet sich nach den Vorschriften der jeweilig gültigen Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Gemeinschaftsraum Seniorenwohnanlage Hermannstraße

Gemeinschaftsraum Begegnungsstätte an der Seniorenwohnanlage (Teeküche vorhanden)
Hermannstraße 12 - 14
70806 Kornwestheim

Größe: 53,30 m²
Zulässige Besucherzahl: 40 Personen*

Der städtische Gemeinschaftsraum ist Bestandteil der Seniorenwohnanlage in der Hermannstraße 12-14 und als solcher den Räumen der Kirchlichen Sozialstation in diesem Gebäude angegliedert. Der Gemeinschaftsraum besteht aus einem Aufenthaltsraum, einer Teeküche, einer Garderobe, behindertengerechten WCs und einem Eingangsbereich.

Der Raum dient vorrangig zur Durchführung von Veranstaltungen für die ältere Bevölkerung sowie von sonstigen Veranstaltungen zur Stärkung des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens der Stadt.

Darüber hinaus kann der Gemeinschaftsraum auch sonstigen natürlichen oder juristischen Personen für private Zwecke überlassen werden, soweit sie den Charakter einer Seniorenwohnanlage nicht stören.

*Die maximal zulässige Besucherzahl kann sich pandemiebedingt ändern und richtet sich nach den Vorschriften der jeweilig gültigen Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Haus der Musik

Haus der Musik
Stuttgarter Straße 91
70806 Kornwestheim

Das Haus der Musik wird mit seinen Räumlichkeiten vorrangig der Musikschule der Stadt Kornwestheim sowie Kornwestheimer Vereinen mit kultureller Zielsetzung für den regelmäßigen Übungsbetrieb an Werktagen zur Verfügung gestellt. Die Überlassung zum Übungsbetrieb erfolgt gegen Zahlung des in der jeweils gültigen Fassung der Entgeltordnung festgesetzten Entgeltes.

Das Haus der Musik kann mit seinen Räumlichkeiten vorrangig Kornwestheimer Vereinen mit kultureller Zielsetzung sowie der Musikschule der Stadt Kornwestheim für ihre Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden, sofern die Räumlichkeiten des städtischen Eigenbetriebs „Das K“ sowie der Galerieversammlungssaal hierfür nicht zur Verfügung stehen. Andere Veranstaltungen können nur nachrangig und bei freier Kapazität berücksichtigt werden.

Großer Saal (233,19 m²)
Mittlerer Saal (122,22 m²)
Kleiner Saal (71,80 m²)

Schulräumlichkeiten

Schulräumlichkeiten

Gemeinden sind gesetzliche Schulträger. Die Räumlichkeiten der Schulen stehen daher grundsätzlich nur den Schulen und deren Betrieb zur Verfügung. Schulische Veranstaltungen haben bei der Belegung von Schulräumlichkeiten immer ein Nutzungsvorrecht.

Abweichend davon können die Schulräumlichkeiten wochentags und außerhalb der Betriebszeiten der Schulen von externen Nutzern in Anspruch genommen werden. Vorrangig sollen die Schulräumlichkeiten Kornwestheimer Vereinen mit kultureller Zielsetzung sowie gemeinnützigen Veranstaltenden mit Zielsetzung der Förderung von Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden. Andere Veranstaltungen können nur nachrangig und bei freier Kapazität berücksichtigt werden.

Mensen

Eugen-Bolz-Schule (Küche vorhanden)
Bolzstraße 96 - 98
70806 Kornwestheim

Die Mensen sind Bestandteil der jeweiligen Schulgebäude und als solcher den Räumen der nutzenden Schulen angegliedert.

Die Mensaräume dienen vorrangig der Nutzung durch die Schulen für die Essensversorgung der Schüler und zur Durchführung von schulischen Veranstaltungen.

Soweit die Mensen nicht für schulische oder städtische Zwecke benötigt werden, können sie an externe Nutzer vergeben werden.

Lehrstellwerk

Lehrstellwerk
Jahnstraße 27
70806 Kornwestheim

Das Gebäude Jahnstraße 27 enthält das frühere Lehrstellwerk der Deutschen Bahn und steht als solches unter Denkmalschutz. Hauptmieter des Gebäudes ist der Förderverein Lehrstellwerk Kornwestheim e.V., dessen Vereinszweck in der Funktionserhaltung der für die Eisenbahngeschichte von Kornwestheim bedeutsamen technischen Einrichtungen besteht, sowie darin, diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Durch die Aktivitäten des Fördervereins aber auch der umfangreichen Unterhaltungsmaßnahmen der Stadt in das Gebäude, befindet sich das Lehrstellwerk inzwischen in einem funktionsfähigen, für seinen ursprünglichen Zweck nutzbaren Zustand.

Aufgrund der vorgenannten sich im Gebäude befindlichen technischen Anlagen die mittlerweile für die Öffentlichkeit zugänglich sind sowie des vorhandenen Schulungsraumes kann das Lehrstellwerk sowohl für museale als auch schulische Zwecke genutzt werden.

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Entgeltordnung

Benutzungsordnung Veranstaltungsräume

Allgemeine Vertragsbedingungen Aldinger Straße 80

Kontakt

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