
Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl werden versendet
Die Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl am Sonntag, 8. März 2026, sollten allen wahlberechtigten Kornwestheimerinnen und Kornwestheimer in den kommenden Tagen zugehen. Wer seine Wahlbenachrichtigung bis Sonntag, 15. Februar 2026, noch nicht erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann spätestens bis Freitag, 20. Februar 2026, 12:00 Uhr, Einspruch beim Bürgerbüro der Stadt Kornwestheim einlegen.
Telefonisch ist das Wahlbüro der Stadt Kornwestheim unter der Nummer 07154-202-8040 zu erreichen. Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht die Möglichkeit haben, am 8. März 2026 ihre Stimme im Wahllokal abzugeben, gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Hierfür stehen zwei Wege zur Verfügung:
- Zum einen kann der Antrag zur Briefwahl über einen Link auf der Startseite der städtischen Homepage kornwestheim.de oder über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen werden seitens der Stadtverwaltung nach dem Erhalt der Stimmzettel – voraussichtlich ab Freitag, 30. Januar 2026, – versendet.
- Zum anderen besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen ab Montag, 2. Februar 2026, und bis Freitag, 6. März 2026, 15:00 Uhr, persönlich im Bürgerbüro abzuholen und gegebenenfalls sofort zu wählen. Hierzu sind die Wahlbenachrichtigung und ein offizielles Ausweisdokument mitzubringen.
Alle Wählerinnen und Wähler, die sich für die Briefwahl entscheiden, werden darum gebeten, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurücksenden. Der Wahlbriefumschlag muss am Wahltag spätestens um 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Die roten Wahlbriefumschläge können im Rathaus, Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim, abgegeben oder in jeden öffentlichen Briefkasten der Deutschen Post AG eingeworfen werden. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden die Briefe durch die Deutsche Post AG portofrei versandt. Sendungen durch andere Postunternehmer und Sendungen aus dem Ausland müssen frankiert werden.
Damit die abgegebene Stimme bei der Briefwahl zählt, ist es besonders wichtig, dass die im unteren Teil des Wahlscheins vorgedruckte eidesstattliche Versicherung ausgefüllt und unterschrieben ist. Ansonsten wird der Wahlbrief vom Briefwahlvorstand zurückgewiesen. Wer den Wahlscheinantrag für eine andere Person stellt oder die Unterlagen in Empfang nimmt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Hierzu ist auch die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen.