Erhöhte Brandgefahr: Grillen im Freizeitpark ab Mittwoch bis auf Weiteres untersagt

Die vorausgesagte anhaltende Hitze und große Trockenheit sorgen in den nächsten Tagen vielerorts für eine erhöhte Brandgefahr. Aus diesem Grund sieht sich die Stadtverwaltung dazu veranlasst, ab diesem Mittwoch, 13. August 2025, und bis auf Weiteres das Grillen sowie das Entzünden von Feuer jeglicher Art im Freizeitpark Kornwestheim zu untersagen.

In allen anderen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, auf Spiel-, Sport- und Bolzplätzen ist es laut Polizeiverordnung der Stadt grundsätzlich untersagt, ein Feuer zu entfachen oder mobile Grilleinrichtungen zu nutzen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für diese aus Sicherheitsgründen erforderliche Maßnahme. Sobald sich die Bedingungen verändern, wird das Verbot im Freizeitpark kurzfristig wieder aufgehoben werden. Darüber wird in einer gesonderten Mitteilung informiert.

Darüber hinaus ist derzeit auch im privaten Umfeld erhöhte Vorsicht geboten. Die Feuerwehr rät dazu, wenn möglich einen Gasgrill zu nutzen. Beim Grillen mit Holzkohle sollte ausreichend Abstand zu Gebäuden und brennbaren Materialien – beispielsweise zu Sträuchern und Bäumen – eingehalten werden. Die Glut sollte nach dem Grillen niemals unbeobachtet bleiben und am besten gleich abgelöscht werden. Ein bereit liegender Feuerlöscher oder der Gartenschlauch können im Notfall eine schnelle Hilfe sein.