E-Roller und E-Bikes gehören wie Fahrräder auf Radwege, Radfahrstreifen oder die Straße
E-Roller und E-Bikes gehören wie Fahrräder auf Radwege, Radfahrstreifen oder die Straße. Foto: pixabay

Sicherheit und Rücksichtnahme: Stadt weist auf E-Roller und E-Bike-Regeln hin

E-Roller und E-Bikes sind über die vergangenen Jahre hinweg zu einem der beliebtesten Fortbewegungsmittel geworden – sie sind praktisch, umweltfreundlich und flexibel. Doch wo dürfen sie eigentlich fahren? Immer wieder kommt es zu Unsicherheiten, weshalb die Stadt Kornwestheim auf die geltenden Verkehrsregeln hinweisen möchte.

Die wichtigste Regel: E-Roller und E-Bikes gehören – genau wie Fahrräder – nicht auf den Gehweg. Sie dürfen auf Radwegen, Radfahrstreifen oder – wenn diese nicht vorhanden sind – auf der Fahrbahn gefahren werden. Diese Regelung sorgt für Sicherheit im Straßenverkehr und schützt insbesondere Fußgängerinnen und Fußgänger.

Sofern auf Gehwegen der Fahrradverkehr zugelassen ist, darf nur dieser auf dem Gehweg fahren, E-Roller nicht. Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Auf den Fußverkehr ist Rücksicht zu nehmen. Der Fußverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig muss der Fahrverkehr warten.  

In den vergangenen Wochen gab es vereinzelt gefährliche Situationen durch E-Roller, E-Bikes und Fahrräder, die auf dem Bürgersteig gefahren wurden. Die Stadt bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, die Regeln zu beachten, verantwortungsvoll zu fahren und rücksichtsvoll miteinander umzugehen. Verstöße, auch darauf möchte die Stadtverwaltung hinweisen, können mit Bußgeldern geahndet werden.

Für weitere Informationen zu den Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften steht die Stadt Kornwestheim jederzeit zur Verfügung.