Oberbürgermeisterin Ursula Keck berichtete bei der Bürgerinformationsveranstaltung am Montagabend unter anderem von den Vorteilen, die die Einrichtung einer Erstaufnahme mit sich bringt.
Oberbürgermeisterin Ursula Keck berichtete bei der Bürgerinformationsveranstaltung am Montagabend unter anderem von den Vorteilen, die die Einrichtung einer Erstaufnahme mit sich bringt.

Kornwestheim erhält eine Erstaufnahmeeinrichtung in der Villeneuvestraße

Das ehemalige Bundesbahn-Wohnheim an der Villeneuvestraße 92 in Kornwestheim wird eine Erstaufnahmeeinrichtung (EA) des Landes Baden-Württemberg für Asylbewerber/-innen.

Der Vermietung des Gebäudes und der damit verbundenen Einrichtung einer EA hat der Gemeinderat am Donnerstagabend, 29. September 2022, mehrheitlich bei einer Gegenstimmen und einer Enthaltung zugestimmt. Bereits am Montag, 26. September 2022, war die Kornwestheimer Bürgerschaft in einer Informationsveranstaltung über das Vorhaben der Stadtverwaltung und des Landes Baden-Württemberg informiert worden. Zirka 50 Interessierte waren in den Festsaal des Kultur- und Kongresszentrums Das K gekommen, um mehr über die Hintergründe zu erfahren und ihre offenen Fragen in einem konstruktiven Austausch zu klären.

Erstaufnahmeeinrichtung soll spätestens im Juli 2024 in Betrieb gehen

Spätestens im Juli 2024 soll die Erstaufnahmeeinrichtung (EA), die sich auf einem 4.211 m² umfassenden Grundstück befindet, in Betrieb genommen werden. Im Frühjahr 2023 sollen die Renovierungsarbeiten und baulichen Anpassungen beginnen. Neben einer Zaunanlage samt Pforte wird beispielsweise eine Kantine entstehen. Auch Isolierzimmer müssen eingerichtet werden. An den Gesamtkosten der Umbaumaßnahmen und Renovierungsarbeiten von zirka sieben Millionen Euro beteiligt sich das Land mit zwei Millionen Euro. Die Unterkunft selbst wird Platz für bis zu 220 Personen bieten. Durchschnittlich verweilen die Asylsuchenden dort drei Monate lang.

"Das Gebäude wird bereits seit vielen Jahren als Flüchtlingsunterkunft genutzt", betonte Oberbürgermeisterin Ursula Keck im Rahmen der Informationsveranstaltung. "Insofern ändert sich daran nichts." Die Einrichtung der Erstaufnahme ist für die Stadt vielmehr mit Vorteilen verbunden. Neben der langfristigen Vermietung über zehn Jahre an das Land Baden-Württemberg profitiert Kornwestheim künftig auch vom sogenannten (L)EA-Privileg. Damit wird die Stadt von Zuteilungen Asylsuchender im Rahmen der Anschlussunterbringung freigestellt.

Kosten für den Betrieb sowie die Betreuung übernimmt das Land

Die Kosten für den Betrieb der EA trägt das Land. Die Einrichtung wird eine reine Unterbringungseinrichtung; das Asylverfahren wird daher von den baden-württembergischen Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) betreut, die ausländerrechtliche Bearbeitung übernimmt die Ausländerbehörde der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Ellwangen.

Mit der Inbetriebnahme der EA in Kornwestheim werden darüber hinaus voraussichtlich 60 bis 80 Arbeitsplätze geschaffen. Für die Dauer des aktiven Betriebs kann das örtliche Polizeirevier lageorientiert personell verstärkt werden. Da es sich jedoch um eine vergleichsweise kleine Erstaufnahmeeinrichtung handeln wird, rechnet Thomas Deines, Leiter des Referats Flüchtlingsaufnahme und Integrationsförderung beim Regierungspräsidium Stuttgart, nicht mit Problemen.

(Erstellt am 30. September 2022)