Bereitschaftsdienst zur Beantragung von Wahlrechts- und Wählbarkeitsbescheinigungen

Die vorgezogene Neuwahl des Bundestages soll am Sonntag, 23. Februar 2025, stattfinden. Dadurch verkürzen sich zahlreiche Fristen – unter anderem jene für die Einreichung von Wahlvorschlägen. 

Da die Wahlvorschlagsträger in dieser kurzen Zeit die erforderlichen Wahlrechts- und Wählbarkeitsbescheinigungen der Gemeinden benötigen, setzt die Stadt Kornwestheim am Montag, 23. Dezember 2024, von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie am Freitag, 27. Dezember 2024, von 8:30 bis 12:00 Uhr einen Bereitschaftsdienst ein. Die Stadtverwaltung steht in diesen Zeiträumen telefonisch unter der Nummer 0151-15986906 für Rückfragen zur Verfügung. 

Der Bereitschaftsdienst bezieht sich ausschließlich auf die voran genannten Angelegenheiten. Für alle weiteren Themen stehen die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung ab Montag, 30. Dezember 2024, wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

(Erstellt am 18. Dezember 2024)