Infos zum Aufkommen von Saatkrähen
Die Saatkrähe ist eine bei uns natürlich vorkommende, wildlebende Vogelart, die zuletzt auch in Kornwestheim immer häufiger gesichtet wurde. Sie steht nach dem Bundesnaturschutzgesetz unter besonderem Schutz und unterliegt nicht dem Jagdrecht.
Das bedeutet, dass bei möglichen Maßnahmen gegen Saatkrähen die artenschutzrechtlichen Vorgaben des § 44 Bundesnaturschutzgesetz beachtet und eingehalten werden müssen. Eingriffe sind nur in Ausnahmefällen und nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt zulässig. Saatkrähen brüten in Kolonien und bauen ihre Nester häufig in hohen Bäumen, vermehrt auch in Siedlungsgebieten. Vor und während der Brutzeit kann es daher zeitweise zu einer erhöhten Geräuschentwicklung kommen. Diese ist jedoch saisonal begrenzt.
Erfahrungen aus verschiedenen Städten und Bundesländern zeigen, dass Vergrämungsmaßnahmen gegen Saatkrähen keinen oder nur kurzfristigen Erfolg haben. Zudem besteht bei allen Maßnahmen die Gefahr, dass sich eine Kolonie aufsplittet und sich die Vögel auf einer größeren Fläche verteilen. Dadurch kann die Anzahl an Tieren und folglich die Gesamtbelastung zunehmen. Ausnahmegenehmigungen für Vergrämungsmaßnahmen werden daher meist nur für besonders sensible Bereiche, zum Beispiel in der Nähe von Krankenhäusern, geprüft.
Nach aktuellem Kenntnisstand geht vom Kot der Saatkrähen keine Gesundheitsgefährdung aus. Auch der durch die Krähen verursachte Lärm ist zeitlich begrenzt und wird nach Einschätzung der Landesregierung in der Regel als zumutbar bewertet (Landesdrucksache 17/438).