Lockdown wird bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Die neuen Regelungen treten am Montag, 11. Januar 2021, in Kraft.
Einen guten Überblick bietet diese Grafik. (1,361 MB)
- Die Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg bleiben bestehen.
- Einschränkungen im Schulbetrieb: kein Präsenzunterricht an Grundschulen. Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler von Klasse ein bis sieben. Die Notbetreuung umfasst außerdem alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ).
- Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen. Sonderregelungen für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt.
- Kitas bleiben geschlossen, bieten aber eine Notbetreuung an.
- Private Treffen sind nur noch mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes und höchstens einer weiteren Person, die nicht zum Hausstand gehört, erlaubt. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
- Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen zusammen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaft betreut werden.
- Dringender Appell zum Verzicht auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
- Aufgrund der geltenden Ausgangsbeschränkungen ist das Rathaus momentan eingeschränkt geöffnet. Das bedeutet, dass Termine vorab telefonisch (07154/2020) oder per Mail vereinbart werden müssen. Die Namen der Ansprechpartner sind im Mitarbeiterverzeichnis zu finden.
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