Mehr Grün für Kornwestheim: Neue Freiflächen- und Begrünungssatzung beschlossen

Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause eine neue Freiflächen- und Begrünungssatzung beschlossen, die nach ihrer Auslegung und Bekanntmachung nun in Kraft getreten ist und als einheitliche Grundlage für sämtliche Wohn- und Mischgebiete in der Stadt gilt. Ziel der Satzung ist es, das Stadtbild langfristig aufzuwerten, die Durchgrünung der Stadt zu stärken und damit Kornwestheim besser an die Folgen des Klimawandels anzupassen.

Die Satzung enthält unter anderem Vorgaben zur Begrünung unbebauter Grundstücksflächen, zur Gestaltung von Stellplätzen sowie zur Begrünung von Dächern und bestimmten Fassaden. Begrünte Flächen können dazu beitragen, Regenwasser zurückzuhalten und versickern zu lassen, die sommerliche Hitze zu mindern und die Aufenthaltsqualität im Wohnumfeld zu verbessern. Auch der Erhalt und die Weiterentwicklung bestehender Grünstrukturen sind wichtige Anliegen der neuen Regelungen. Zudem sind in der Satzung Vorschriften für die Einfriedung privater Grundstücke gegenüber der öffentlichen Verkehrsfläche enthalten.

Keine pauschale Anpassung bestehender Grundstücke

Für Bürgerinnen und Bürger besonders wichtig: Die Regelungen werden grundsätzlich erst dann relevant, wenn ein Neubauvorhaben umgesetzt oder eine bauliche Anlage wie Wohnhäuser oder Garagen beziehungsweise eine nicht überbaute Grundstücksfläche wesentlich verändert wird. Die Satzung verpflichtet nicht dazu, bestehende Grundstücke oder Anlagen sofort und allgemein neu zu gestalten.

Bestehende Anlagen genießen also Bestandsschutz: Reine Nutzungsänderungen, kleinere Veränderungen im Gebäudeinneren oder Umgestaltungen des Gartens ohne zusätzliche Versiegelung fallen grundsätzlich nicht unter die neuen Anforderungen. Auch notwendige Schönheits- und Instandhaltungsmaßnahmen bleiben möglich. Muss beispielsweise ein einzelner Pfahl oder eine Latte an einem bestehenden Zaun ersetzt werden, darf dies weiterhin erfolgen. Die Satzung soll somit nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen führen, sondern bei anstehenden größeren Maßnahmen schrittweise für die Aufwertung des Stadtbildes durch mehr Begrünung und eine klimaangepasste Gestaltung sorgen.

Geltungsbereich umfasst Wohn- und Mischgebiete

"Mit der neuen Satzung schaffen wir einen einheitlichen Rahmen, der Kornwestheim langfristig grüner, klimaangepasster und lebenswerter machen soll. Gleichzeitig war es uns wichtig, die Bürgerinnen und Bürger nicht mit einer pauschalen Nachrüstung bestehender Grundstücke zu belasten", erklärt Erster Bürgermeister Daniel Güthler.

Die Satzung gilt innerhalb des festgelegten Geltungsbereichs, der im Wesentlichen Wohn- und gemischte Bauflächen umfasst. Bestehende Bebauungspläne mit abweichenden Regelungen haben grundsätzlich Vorrang. Für den "Alten Ortskern" gilt die dort bestehende Gestaltungssatzung weiterhin uneingeschränkt. Bisher gab es viele verschiedene Regelungen zur Gestaltung der Freiflächen und Einfriedungen, die mit der Satzung nun vereinheitlicht wurden. Das schafft Rechtsklarheit und somit den aktiven Abbau von Bürokratie, denn künftig gilt: "Gleiches Recht für alle".

Die Stadtverwaltung plant derzeit, die in Kornwestheim regelmäßig tätigen Garten- und Landschaftsbau-Unternehmen ins Rathaus einzuladen und ihnen in einem Austausch die Satzung näherzubringen. Davon sollen letztlich ebenfalls die Bürgerinnen und Bürger profitieren.

Alle Informationen sowie die Satzung in voller Länge sind auf der städtischen Homepage unter kornwestheim.de/freiflaechensatzung zu finden.