Regelungen zu Feuerwerk und Böllern in Kornwestheim

Viele Bürgerinnen und Bürger freuen sich darauf, das Jahr 2025 gebührend zu verabschieden und das neue Jahr mit buntem Feuerwerk einzuläuten. 

Dabei müssen jedoch einige Regeln beachtet werden: Das Böllern sowie das Anzünden von Feuerwerk ist ausschließlich vom 31. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026 gestattet. 
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen – beispielsweise im Alten Dorf – ist das Böllern grundsätzlich untersagt.

Wer entgegen dieser Regelungen handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Stadt Kornwestheim bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, die Einschränkungen zu beachten und wünscht allen einen fröhliches Silvesterfest und einen guten Start ins neue Jahr 2026.

(Erstellt am 19. Dezember 2025)