Zweiter Wahlgang: Briefwahlunterlagen werden noch bis Freitag, 7. Juli 2023, ausgestellt

An diesem Sonntag, 9. Juli 2023, findet im zweiten Wahlgang die Neuwahl des neuen Oberbürgermeisters/der neuen Oberbürgermeisterin der Stadt Kornwestheim statt.

Die Wahllokale werden an diesem Tag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet haben. Alle Wahlberechtigten wählen im gleichen Wahllokal wie im ersten Wahlgang. Wer nicht mehr im Besitz seiner Wahlbenachrichtigung ist, kann sich im Bürgerbüro unter der Telefonnummer 07154-202-8040 erkundigen, welchem Wahllokal er/sie zugeteilt ist. Auch ohne Wahlbenachrichtigung kann am Sonntag im entsprechenden Wahllokal gewählt werden. Hierfür müssen die Wahlberechtigten jedoch unbedingt den Personalausweis oder Reisepass mitbringen. 

Wer sich im ersten Wahlgang für die Briefwahl entschieden und seinerzeit angegeben hat, seine Stimme auch im Falle einer Neuwahl per Briefwahl abgeben zu wollen, bekommt die Briefwahlunterlagen automatisch in diesen Tagen zugesandt. Wahlberechtigte, die kurzfristig auf die Möglichkeit der Briefwahl zurückgreifen möchten, haben noch bis Freitag, 7. Juli 2023, 18:00 Uhr, die Möglichkeit, im Wahlbüro des Bürgerbüros (Zimmer 003) ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Öffnungszeiten des Wahlbüros am Wahlwochenende:

  • Freitag, 7. Juli 2023: 7:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Samstag, 8. Juli 2023: 9:00 bis 12:00 Uhr (nur für gesetzlich geregelte Ausnahmefälle!)
  • Sonntag, 9. Juli 2023: 8:00 bis 15:00 Uhr

Wer nachweislich plötzlich erkrankt und den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann die Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag am Sonntag, 9. Juli 2023, 15:00 Uhr, beantragen. Wer den Briefwahlantrag für eine andere Person stellt, benötigt dafür zur Vorlage beim Bürgerbüro sowohl eine Vollmacht des plötzlich erkrankten Wahlberechtigten als auch den eigenen Personalausweis.

Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass er oder sie die beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat, kann das Wahlamt des Bürgerbüros noch bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 8. Juli 2023), 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein ausstellen. Bitte auch hierzu unbedingt den Personalausweis mitbringen. Verlorene Wahlscheine werden unterdessen nicht ersetzt.

Wer sich für die Briefwahl entscheidet, muss den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein rechtzeitig absenden, sodass er spätestens am Sonntag, 9. Juli 2023, um 18:00 Uhr bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses eingeht.