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Leistungen

Leistungen

Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Zu den Problemstoffen zählen

  • Abbeizmittel,
  • Abflussreiniger,
  • Farben,
  • Lacke,
  • Klebestoffe,
  • Laugen,
  • Säuren,
  • Chemikalien wie Fotochemikalien,
  • Altöl,
  • Pflanzenschutzmittel und Düngemittel,
  • Putz- und Reinigungsmittel,
  • Akkus, Batterien,
  • Energiesparlampen und vieles mehr,

die Sie nicht mehr benötigen oder die unbrauchbar geworden sind.

Sie sind verpflichtet, sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.

Onlineantrag und Formulare

  • Service Schadstoffmobil

      Bringen Sie Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen zu unserem Schadstoffmobil. Bitte beachten Sie:

      • > Bringen Sie die Schadstoffe möglichst in der Original-Verpackung zu uns.
      • > Verpacken Sie die Schadstoffe auslaufsicher.
      • > Vermischen Sie keine Schadstoffe miteinander.

      Hinweis: Das Schadstoffmobil nimmt kein Altöl an. Für Altöl besteht bei sämtlichen Händlern eine gesetzliche Rücknahmepflicht: Beim Kauf von neuem Öl muss die entsprechende Menge Altöl kostenlos zurückgenommen werden.

    Zuständige Stelle

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie möchten Problemstoffe entsorgen.

    Verfahrensablauf

    Jede Kommune handhabt die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterschiedlich. Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

    Hinweise

    Stammen die "gefährlichen Abfälle" aus Gewerbe und Industrie, sind Sie verpflichtet, das Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durchführen.

    Vertiefende Informationen

    Das Umweltministerium Baden-Württemberg beziehungsweise das Umweltbundesamt informieren über die Entsorgung von

    Auskünfte erteilt auch die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH (Tel. 0711 - 9519610).

    Rechtsgrundlage

    die jeweilige örtliche Satzung

    Freigabevermerk

    24.06.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg