Neue Abwassersatzung für Pattonville

Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Pattonville eine geänderte Abwassersatzung. Die PDF-Version der neuen Abwassersatzung finden Sie hier (66,2 KB).

Änderungssatzung der Abwassersatzung

Aufgrund von § 45b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Pattonville am 14. Dezember 2023 folgende Satzung beschlossen:

§1In § 43 Absatz 1 der Abwassersatzung ist der Betrag 1,47 Euro durch den Betrag von 1,57 Euro zu ersetzen.

§2Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Ausgefertigt den 14.12.2023

Nico Lauxmann
Verbandsvorsitzender

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeinde-ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der genannten Satzungen ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung beim Zweckverband Pattonville geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn

  • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
  • der Vorsitzende der Verbandsversammlung des Zweckverbands dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
  • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat.
(Erstellt am 01. Januar 2024)