Informationen für Unternehmen

WIR HALTEN ZUSAMMEN. Unterstütze dein Lokal in Kornwestheim.

Warum gibt es die Aktion?
Unter dem Motto "Gemeinsam statt einsam" haben die Kornwestheimer Gastronomen diese Aktion ins Leben gerufen, um sich gegenseitig zu unterstützen. Ziel hierbei ist es, dass die Gäste den Gastronomen in dieser, für Sie schwierigen Zeit unter die Arme greifen.

Was hast du davon?
Du hilfst dabei, dass dein Lieblingslokal die Herausforderungen der Pandemie übersteht und erhältst dafür beim Erwerben eines Gutscheins einen Danke-Bonus.

Wie funktioniert es?
1. Unter folgender Liste (145,2 KB) Lokal aussuchen.
2. Gutscheinbetrag direkt an das jeweilige Lokal überweisen.
3. Gutschein unter Vorlage des Überweisungbeleges beim jeweiligen Lokal abholen (bei geschlossenen Lokalen nach dem Lockdown).

Gastronomen und Betriebe, die ebenfalls Interesse an einer Teilnahme an dieser Aktion haben, dürfen sich gerne können per E-Mail an Melina Kälber (Wirtschaftsförderung) und Eyleen Dellori (Stadtmarketing) wenden. Sie erreichen Frau Kälber unter melina.kaelber@kornwestheim.de und Frau Dellori unter eyleen.dellori@kornwestheim.de oder unter der Telefonnummer 07154-202-8124. 

Rückzahlung der GEMA-Gebühren

Für den Zeitraum der behördlich veranlassten Schließungen, haben Musiknutzer wieder die Möglichkeit, ihr bereits gezahltes Geld zurück zu bekommen beziehungsweise eine entsprechende Gutschriften zu erhalten.
Betroffene Betriebe können auf der GEMA-Homepage in ihrem Online-Kundenkonto ihre behördlich veranlassten Schließzeiten angeben. Dies sollte jedoch erst nach Wiedereröffnung des Betriebes erfolgen, damit auch alle Schließungstage angegeben werden können. Voraussetzung ist, dass der Nutzer vorher (falls noch nicht vorhanden) auf der GEMA-Homepage sein Profil angelegt hat.

Weitere Informationen zu GEMA-Gutschriften stellt die GEMA hier zur Verfügung. 

"November- und Dezemberhilfen"

Gemäß der Website der Bundesregierung sind Antragsberechtigte für für die "November- und Dezemberhilfen" direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen. Mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe werden bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus November und Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im November und Dezember 2020 gewährt.

Die Antragstellung erfolgt über die Plattform der Überbrückungshilfe. Der Antrag muss über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte eingereicht werden. Solo-Selbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.

Die bis Ende Juni 2021 verlängerte Überbrückungshilfe unterstützt darüber hinaus Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Überbrückungshilfe III des Bundes und Neustarthilfe für Soloselbstständige ersetzt fiktiven Unternehmerlohn des Landes

Seit dem 10.Februar 2021 können Unternehmen Anträge für die Überbrückungshilfe III des Bundes stellen. Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III und die Möglichkeit, die Anträge einreichen zu können,  finden Sie auf der Website der Bundesregierung

Außerdem haben nun auch Soloselbstständige die Möglichkeit durch die sogenannte „Neustarthilfe“ finanzielle Unterstützung zu erhalten. Die "Neustarthilfe" richtet sich an alle Soloselbstständige und Kleinstunternehmer*innen mit weniger als einem Vollzeitbeschäftigten, die nur geringe Fixkosten haben. Diese können im Rahmen der Neustarthilfe einen Zuschuss zu den Betriebskosten für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 erhalten, der nicht auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet wird. Insgesamt können Antragstellende für sechs Monate einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro erhalten.
Eine Antragstellung für die "Neustarthilfe" ist voraussichtlich noch im Februar möglich. Sobald eine Antragstellung möglich ist, informieren wir Sie umgehend. Weitere Informationen finden Sie außerdem hier.

Informationen zu weiteren Finanziellen Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen sowie zu arbeitsrechtlichen Themen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.

Handwerkskammer hilft bei der Beschaffung von Schnelltests

Die Handwerkskammer hilft ihren Mitgliedern bei der Beschaffung der Schnelltests/Selbsttests im Zusammenhang mit der beschlossenen Testangebotspflicht der Unternehmen. 

Corona-Hotline
Allgemeine Fragen zu Corona und Quarantäne
Telefon 07154 202-4444