Gutachterausschuss legt neue Bodenrichtwerte 2023/2024 für Stadtgebiet fest

Mindestens alle zwei Jahre sind die Bodenrichtwerte für Städte und Gemeinden neu festzulegen. Das sieht das Baugesetzbuch vor. Vor kurzem hat daher der Gutachterausschuss der Stadt Kornwestheim unter Vorsitz von Professor Rolf Kicherer neue Bodenrichtwerte beschlossen. Diese gelten rückwirkend ab dem 01.01.2023. 

Bei der Festlegung der Bodenrichtwerte wird das Stadtgebiet in sogenannte Richtwertzonen unterteilt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ermittelt durch Auswertung aller Kaufverträge auf der Gemarkung Kornwestheim Werte für jede Zone, die dem Gutachterausschuss für seine Beschlussfassung als Grundlage dienen.c

Zone "W-Nord" bekommt neuen Richtwert

Die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen in Kornwestheim liegen zwischen 650 EUR/m² und 1.020 EUR/m². Ein neuer Richtwert wurde vom Gutachterausschuss nur für die Richtwertzone „W-Nord“ beschlossen. Diese ist im Süden begrenzt durch die Jakobstraße, im Osten durch die Ludwigsburger Straße, im Norden durch das freie Feld und im Westen durch die Bahnlinie. Der neue Richtwert liegt bei 900 EUR/m². Die Steigerung beträgt 90 EUR/m². Entsprechend war auch der Wert für das nördlich angrenzende Bauerwartungsland von 200 EUR/m² auf 225 EUR/m² anzuheben, da dieser Wert jeweils bei 25% des Werts der angrenzenden Richtwertzone liegt. Der Richtwert für gewerbliche Bauflächen liegt weiterhin bei 250 EUR/m², der Richtwert für landwirtschaftliche Flächen bleibt bei 10 EUR/m².

Bodenrichtwerte in Karte einsehbar

Alle Bodenrichtwerte sind auf einer Karte auf der städtischen Homepage unter kornwestheim.de/bodenrichtwerte einsehbar. Dargestellt wird in der Karte jeweils ein Bodenwert pro Richtwertzone. Dieser orientiert sich an bestimmten Vorgaben zur baulichen Nutzung eines Grundstücks wie Art der Bebauung, Geschossflächenzahl und Anzahl der Vollgeschosse. Sofern die Parameter eines Grundstücks hiervon abweichen oder sonstige spezifische Grundstücksmerkmale vorliegen, ist der Bodenrichtwert für dieses Grundstück entsprechend individuell anzupassen. Die Bodenrichtwerte dienen als Orientierung für die Grundstücksbewertung und den Grundstücksverkauf. Die tatsächlichen Marktpreise können hiervon jedoch abweichen.

Zur Abfrage bestimmter Bodenrichtwerte empfiehlt die Stadt Kornwestheim das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg(www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de). Hier können sowohl die aktuellen Bodenrichtwerte als auch die für die Grundsteuer B relevanten Werte für ganz Baden-Württemberg abgerufen werden. Als Basis für die Grundsteuer gelten weiterhin die Bodenrichtwerte, die zum 1. Januar 2022 ermittelt wurden.

Nähere Auskünfte über die Bodenrichtwerte gibt es bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Fachbereich Planen und Bauen unter 07154-202-8626 oder 07154 202-8623.