Entscheidung gefallen: Stadt Kornwestheim erhält die EnBW-Gelder nicht mehr zurück

Es war ein einschneidender Moment in der jüngeren Geschichte Kornwestheims: Im November 2014 hatte die Verwaltungsspitze die Nachricht erreicht, dass die Stadt Kornwestheim 15,9 Millionen Euro Gewerbesteuereinnahmen plus Erstattungszinsen in Höhe von weiteren 5 Millionen Euro an die EnBW zurückzahlen muss. 

Hintergrund war eine Entscheidung im Rahmen einer Betriebsprüfung, dass die Einlage von Wertpapieren der EnBW auf die ehemalige Tochter Salamander AG zur Minderung von Verlustvorträgen und Steuerlasten nicht zulässig war.

Im März 2023 hat der Bundesfinanzgerichtshof nun eine Entscheidung über das anhängige Revisionsverfahren gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, das die EnBW angestrebt hatte, gefällt: Die Revision wurde letztinstanzlich als unbegründet zurückgewiesen. Damit steht fest, dass die Stadt Kornwestheim das Geld nicht mehr zurückerhalten wird.

"Wir hatten uns darauf eingestellt, dass diese Gelder nicht wieder an die Stadt Kornwestheim zurückfallen würden, hätten uns aber natürlich über eine Rückzahlung gefreut", sagt Bürgermeisterin Martina Koch-Haßdenteufel, zu deren Dezernat die Kämmerei zählt. "Wir haben derzeit zahlreiche Zukunftsthemen, für die wir die Gelder gut und gerne hätten einsetzen können. Immerhin können wir jetzt – nach der Entscheidung des Bundesfinanzgerichtshofes – mit diesem Thema abschließen und unseren Blick wieder gänzlich nach vorne richten."

(Erstellt am 17. August 2023)