Die Wahlbenachrichtigungen werden in diesen Tagen zugestellt. Dann kann auch die Briefwahl beantragt werden.
Die Wahlbenachrichtigungen werden in diesen Tagen zugestellt. Dann kann auch die Briefwahl beantragt werden. Foto: pixabay

Briefwahl für die Europa- und Kommunalwahl kann ab sofort beantragt werden

Am 9. Juni 2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Die Wahlbenachrichtigungen hierfür werden in den nächsten Tagen zugestellt.

Doch nicht alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, am besagten Wahlsonntag ihre Stimme im Wahllokal abzugeben – sei es aus beruflichen oder privaten Gründen. Damit aber jeder an der Europa- und Kommunalwahl teilnehmen kann, gibt es die Möglichkeit der Briefwahl, die ab sofort beantragt werden kann. 

Wie beantrage ich die Briefwahlunterlagen?

Den Link zur Beantragung finden Sie hier. Es ist jedoch auch möglich, den QR-Code auf der Rückseite der eigenen Wahlbenachrichtigung abzuscannen – auch so gelangen die Bürgerinnen und Bürger zum Online-Wahlscheinantrag, der in diesem Falle sogar bereits vorausgefüllt ist.

Darüber hinaus können alle, die gerne per Briefwahl ihre Stimmen abgeben möchten, auch einen schriftlichen Antrag stellen, indem sie den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und per Post in einem ausreichend frankierten Umschlag oder per Fax (07154-202-8710) an das Wahlamt schicken.

Die Briefwahlunterlagen werden zugestellt, sobald alle Stimmzettel verfügbar sind – voraussichtlich wird dies ab dem 3. Mai 2024 der Fall sein.

Kann ich auch persönlich vorbeikommen oder Unterlagen für Dritte entgegennehmen?

Ab Dienstag, 7. Mai 2024, ist es auch möglich, persönlich im Briefwahlbüro im Bürgerbüro (Zimmer 003) des Kornwestheimer Rathauses vorbeizukommen, um die Briefwahlunterlagen zu beantragen und zu erhalten. Mitzubringen sind in diesem Fall der Personalausweis sowie die Wahlbenachrichtigung.

Wer den Wahlscheinantrag für eine andere Person stellt oder die Unterlagen in Empfang nimmt, muss zudem durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er oder sie dazu berechtigt ist. Hierzu werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, auch die Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung zu unterschreiben und auszufüllen. Eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro im Rathaus ist bis zum Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr, möglich. 

Was passiert, wenn ich kurzfristig erkranke?

Im Falle einer nachgewiesenen, plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 9 Juni 2024, 15:00 Uhr, ausschließlich direkt beim Bürgerbüro gestellt werden.

Damit die Stimme zählt, ist es ganz besonders wichtig, dass die im unteren Teil des Wahlscheins vorgedruckte eidesstattliche Versicherung ausgefüllt und unterschrieben ist. Ansonsten wird der Wahlbrief vom Briefwahlvorstand zurückgewiesen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden zudem darauf hingewiesen, ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurückzusenden. Der Wahlbriefumschlag muss spätestens am Wahltag bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Die roten und gelben Wahlbriefumschläge können Sie im Rathaus, Jakob-Sigle-Platz 1, abgeben oder in jeden öffentlichen Briefkasten der Deutschen Post AG einwerfen. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch die Deutsche Post AG portofrei versandt. Sendungen durch andere Postunternehmer und Sendungen aus dem Ausland müssen die Bürgerinnen und Bürger selbst frankieren.

Ich habe keine Briefwahl beantragt, aber trotzdem Stimmzettel erhalten. Warum?

Im Falle der Kommunalwahlen werden allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern die Stimmzettel bereits im Vorfeld, rund eine Woche vor der Wahl, zugestellt. So haben sie die Chance, sich mit genügend Zeit über die Bewerberinnen und Bewerber sowie deren Inhalte zu informieren und ihre Stimmzettel in Ruhe bereits vorab auszufüllen. Ein Merkblatt erklärt zudem, wie die Stimmvergabe korrekt vorgenommen wird. Die ausgefüllten Stimmzettel sind dann am Wahltag mitzubringen. Sie werden in der Wahlkabine in den dort ausgehändigten, farblich passenden Umschlag gelegt. Nach der Legitimation durch die Wahlbenachrichtigung, Personalausweis und/oder Wahlschein dürfen die Wählerinnen und Wähler ihren Umschlag in die Wahlurne werfen. 

Für weitere Informationen zur Briefwahl stehen die Kolleginnen und Kollegen im Wahlbüro des Bürgerbüros (Telefon: 07154-202-8040) gerne zur Verfügung. Allgemeine weitere Informationen zur Wahl finden Sie hier.