Briefwahlunterlagen werden noch bis Freitag, 23. Juni 2023, ausgestellt

Endspurt für alle, die ihre Stimme zur Wahl des neuen Oberbürgermeisters/der neuen Oberbürgermeisterin per Briefwahl abgeben möchten: Noch bis Freitag, 23. Juni 2023, 18:00 Uhr, haben alle Wahlberechtigten die Möglichkeit, im Wahlbüro des Bürgerbüros (Zimmer 003) ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Die Öffnungszeiten des Wahlbüros am Wahlwochenende:

  • Freitag, 23. Juni 2023: 7:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Samstag, 24. Juni 2023: 9:00 bis 12:00 Uhr
  • Sonntag, 25. Juni 2023: 8:00 bis 15:00 Uhr

Wer nachweislich plötzlich erkrankt und den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann die Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag am Sonntag, 25. Juni 2023, 15:00 Uhr, beantragen. Wer den Briefwahlantrag für eine andere Person stellt, benötigt dafür zur Vorlage beim Bürgerbüro sowohl eine Vollmacht des plötzlich erkrankten Wahlberechtigten als auch den eigenen Personalausweis.

Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass er oder sie die beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat, kann das Wahlamt des Bürgerbüros noch bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 24. Juni 2023), 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein ausstellen. Bitte auch hierzu unbedingt den Personalausweis mitbringen. Verlorene Wahlscheine werden unterdessen nicht ersetzt.

Wer sich für die Briefwahl entscheidet, muss den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein rechtzeitig absenden, sodass er spätestens am Sonntag, 25. Juni 2023, um 18:00 Uhr bei der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses eingeht.