Amtsgericht Waiblingen -Grundbuchamt-
Beschreibung
Die Aufgabe des Grundbuchamtes ist die Führung des Grundbuchs.
Es ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie insbesondere:
- Eigentumsumschreibungen
- Grundschulden
- Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Vormerkungen
Der Bürger kann, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Einsicht in das Grundbuch nehmen. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.