Quarantänedauer

Quarantänedauer für positiv getestete Personen:

  • 10 Tage ab der Probeentnahme des Erstnachweises (offizieller Schnell- oder PCR-Test)
  • Freitestung ab dem 7. Tag möglich, sofern 48h symptomfrei
  • Freitestung für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc. nur mit PCR-Test

Quarantänedauer für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen:

  • 10 Tage ab der Probeentnahme des Erstnachweises (offizieller Schnell- oder PCR-Test)
  • Freitestung ab dem 7. Tag möglich, sofern 48h symptomfrei
  • Freitestung für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc. nur mit PCR-Test
  • Freitestung für Kita- oder Schulkinder und Jugendliche ab dem 5. Tag möglich

Quarantänebefreiung für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen bei folgenden Fallkonstellationen:

1. Zeitpunkt 2. Zeitpunkt 3. Zeitpunkt Dauer des Status "Quarantänebefreit"
Impfung Impfung   90 Tage
Positiver PCR-Test Impfung   90 Tage
Impfung Positiver PCR-Test   Ab 28-90 Tage
Impfung Impfung Positiver PCR-Test Ab 28-90 Tage
Impfung Positiver PCR-Test Impfung Unbeschränkt
Positiver PCR-Test Impfung Impfung Unbeschränkt
Impfung Impfung Impfung Unbeschränkt
Positiver Antikörpertest Impfung Impfung Unbeschränkt
Positiver Antikörpertest Impfung   90 Tage

Beispielrechnung

Tag der Probeentnahme: 01. März (=Tag 0)
Quarantäne bis einschl.: 10. März (=Tag 10)
Freitestung möglich ab: 07. März (=Tag 7)

Bescheinigung über Quarantäne für Arbeitgeber

Eine Bescheinigung ist ab dem 12. Januar 2022 nicht mehr notwendig. Für das Entschädigungsverfahren genügt ab sofort die Vorlage eines Schnell- oder PCR-Testnachweises beim Arbeitgeber.

Sollten Sie eine Bescheinigung für einen Absonderungszeitraum vor dem 12. Januar 2022 benötigen, senden Sie bitte eine Email an corona@kornwestheim.de mit dem Betreff "Bescheinigung". Bitte machen Sie in Ihrer Email folgenden Angaben: Nachname, Vorname, Geburtsdatum sowie Datum des positiven PCR-Tests. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Corona-Hotline 07154-202-4444.