Die Dienst- und Öffnungszeiten über die Ostertage im Überblick

Über die Osterfeiertage kommt es innerhalb der Stadtverwaltung und deren Einrichtungen zu eingeschränkten Öffnungszeiten. So wird das Rathaus von Karfreitag, 7. April 2023, bis einschließlich Ostermontag, 10. April 2023, geschlossen bleiben. 

Die Öffnungszeiten der städtischen Einrichtungen im Überblick:

Das Museum im Kleihues-Bau wird am Karsamstag, 8. April 2023, und am Ostersonntag, 9. April 2023, jeweils von 11:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Auch das Schulmuseum wird an diesen Tagen jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr Besucher/-innen empfangen. Beide Museen sind am Karfreitag, 7. April 2023, und Ostermontag, 10. April 2023, geschlossen. Die Stadtbücherei bleibt sowohl am Karfreitag als auch am Ostersonntag und -montag geschlossen. Am Karsamstag wird sie zu den gewohnten Zeiten geöffnet sein. 

Das Bewohner- und Familienzentrum ist von Mittwoch, 5. April 2023, bis Ostermontag, 10. April 2023, geschlossen. Das ESG-Gelände schließt bereits von Montag, 3. April 2023, bis Ostermontag. Das Jugendzentrum (JuZ) ist am Montag, 3. April 2023, und von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag zu. Von Dienstag, 4. April 2023, bis Donnerstag, 6. April 2023, sowie von Dienstag, 11. April 2023, bis Freitag, 14. April 2023, hat das JuZ jeweils von 15:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. 

Die Friedhofsverwaltung ist von Karfreitag, 7. April 2023, bis einschließlich Mittwoch, 12. April 2023, geschlossen. Für die Vergabe von Bestattungsterminen steht während dieser Zeit die Firma Raible in der Schafbergstraße 16, 70806 Kornwestheim, unter der Telefonnummer 07154-4133 zur Verfügung.

Weitere Hinweise:

Am Karfreitag, 7. April 2023, und am Ostermontag, 10. April 2023, verkehren die Busse des Stadtlinienverkehrs wie an Sonntagen. Der Wochenmarkt auf dem Marktplatz wird auf Gründonnerstag, 6. April 2023, vorverlegt. Der Bauernmarkt auf dem Holzgrundplatz findet am Karsamstag, 8. April 2023, statt.

Öffentliche Tanzunterhaltungen und -veranstaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind von Gründonnerstag, 18:00 Uhr, bis einschließlich Karsamstag, 20:00 Uhr, untersagt. Öffentliche (Sport-)Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, sowie sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen, sind am Karfreitag während des ganzen Tages nicht erlaubt. Außerdem sind öffentliche Sportveranstaltungen am Ostersonntag bis 11:00 Uhr verboten. Der Betrieb von Spielhallen und der Betrieb von Geldspielgeräten in Gaststätten sind am Karfreitag während des ganzen Tages untersagt.