Bauhof

Im Bauhof sind 32 Mitarbeiter/innen beschäftigt. Der Bauhof ist mit allen für die Arbeiten in der Stadt Kornwestheim notwendigen Fahrzeugen und Geräten ausgestattet. Sie finden den Bauhof im Süden Kornwestheims Am Sportplatz 9. Hier sind neben Lagerräumen auch Fahrzeughallen, die Werkstätten für Straßenbeleuchtung, Holzbearbeitung, Verkehrsbeschilderung und die Werkstatt für die Fuhrparkunterhaltung untergebracht.

Bild von den Bauhof-Mitarbeitern

Einige unserer Dienstleistungen

  • Unterhaltung und kleine Reparaturen an den Gemeindestraßen, Gehwegen, öffentlichen Plätzen, Parkplätzen, Gemeindeverbindungsstraßen, asphaltierten Feldwegen, Schotterwegen, Erdwegen, Fußwegen, Treppenanlagen und Radwegen
  • Unterhaltung des Stadtmobiliars
  • Maschinelle und manuelle Reinigung des Straßennetzes sowie von öffentlichen Plätzen
  • Abfallkorbentleerung
  • Unterhaltung und Pflege des Friedhofareals
  • Unterhaltung und Pflege der Gräben und Wasserläufe
  • Reinigung der Parkanlagen und des Freizeitparks
  • Unterhaltung und Pflege der Brunnenanlagen
  • Unterhaltung der Verkehrsbeschilderung
  • Spielplatzkontrolle
  • Pflege und Instandhaltung von Spielplätzen sowie Reparatur von Spielgeräten
  • Laubbeseitigung
  • Durchführung des Winterdienstes auf Fahrbahnen und Gehwegen
  • Kontrolle und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung und der Verkehrssignalanlagen

Winterdienst

Straßengesetz Baden Württemberg

(1) Den Gemeinden obliegt es im Rahmen des Zumutbaren als öffentlich-rechtliche Pflicht, Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- oder Eisglätte zu bestreuen, soweit dies aus polizeilichen Gründen geboten ist.

Winterdienst auf Fahrbahnen:

Grundlage ist der Streuplan. Dort sind mit verschiedenen Dringlichkeiten die Straßen markiert, für die ein Streubedürfnis nach § 41 Abs. 1 Straßengesetz besteht. Die Dringlichkeitsstufe I beinhaltet alle Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet. Sind diese verkehrssicher, wird die Dringlichkeitsstufe II abgearbeitet. Diese betrifft wichtige Verbindungsstraßen sowie die Straßenzüge auf denen der Buslinienverkehr stattfindet. Ebene Wohnstraßen sind grundsätzlich vom Winterdienst ausgeschlossen (außer bei Vorliegen eines polizeilichen Bedürfnisses). Sie werden aber nach Abarbeiten der Dringlichkeitsstufen I und II auf gefährliche Stellen kontrolliert und im Rahmen der Möglichkeiten winterdienstlich betreut.

Das Streusalz und eine Soleaufbereitungsanlage für die Ausbringung von Feuchtsalz werden auf dem Bauhof gelagert. Es stehen zwei Flachlager und zwei Salzsilos mit einer Gesamtlagerkapazität von 240 Tonnen Streusalz zur Verfügung.

Winterdienst auf Gehwegen, Fußgängerüberwegen, Anlagenwegen:

Winterdienst im festgelegten Aufgabenbereich (Objektlisten) des Bauhofs und der Gärtnerei. Grundlage ist die Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Kornwestheim in der jeweils gültigen Fassung. Die Anliegerverpflichtungen anderer Grundstücksverwaltender städtischer Bereiche sowie der Anlieger werden hierdurch nicht berührt.

Der Winterdienst auf Fußgängerüberwegen wird im Allgemeinen nur auf den gekenn- zeichneten Überwegen durchgeführt. In besonders begründeten Fällen werden auch nicht gekennzeichnete Überwege winterdienstlich betreut. Die Dringlichkeit ist gleichrangig mit der für Gehwege anzusehen.

Der Winterdienst auf Anlagenwegen wird nur auf den verkehrswichtigen Verbindungswegen durch die öffentlichen Anlagen durchgeführt. Insgesamt werden durch das Bauhof- und Stadtgärtnereipersonal stadtweit ca. 260 Objekte winterdienstlich betreut.

Kontakt

Frau Martina Kurz

Leitung Abteilung Bauhof

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Kurz"
Telefon 07154 202-7126
Gebäude Bauhof